April 2024

17. 4. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf





Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 13.10.2020





Öffentlicher Teil gemäß Bekanntmachung:

1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 15.09.2020
2. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 15.09.2020 getroffenen Beschlüsse
3. Planung einer neuen naturpädagogisch orientierten Kindertagesstätte in Weiher; Vorstel-lung eines Planungskonzeptes
4. Entwicklung einer schülergerechten Radverkehrsachse zwischen Schulstraße und Hühner-schlucht
5. Ortsverbindungsstraße Rosenbach Uttenreuth, Verkehrsprobleme Röthanger und Esper-straße
6. Bürgerbegehren “Errichtung einer Tiefgarage in der Erlanger Straße 7 & 9” UP 1 Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens UP 2 (ggf.) Abhilfebeschluss UP 3 (ggf.) Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbegehrens UP 4 Festlegung eines Termins für den Bürgerbescheid
7. 8. Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung der Gemeinde Uttenreuth im Bereich der Einbeziehungssatzung “Röthanger”; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB; hier: Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis und Abwägung
8. 8. Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung der Gemeinde Uttenreuth im Bereich der Einbeziehungssatzung “Röthanger”; Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB; hier: Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis und Abwägung
9. Stadtumlandbahn Ostast – konkrete Planung als Grundlage für eine Entscheidung und Förderantrag
10. Umlegung des Kanals in der Breslauer Straße
11. Vergabe eines Raumes in der Esperstraße 18/18a für Gitarrenunterricht
12. Überörtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Uttenreuth 2013 bis 2018


Bürgerfragestunde
Wann wird das 30er Schild am Röthanger weiter zum Ortseingang geschoben? Hr. Ruth (Bürgermeister): Dies sei nicht so einfach möglich, es müsse erst eine polizeiliche Begehung stattfinden und eine Anordnung erlassen werden.
Wann kommt der Spiegel in Weiher am Dorfplatz? Hr. Ruth: Die Begehung fand bereits statt und habe ergeben, dass ein Spiegel ungeeignet sei. Es wurden die Sträucher gerodet und ein Stoppschild aufgestellt.
Wie lange wird in Weiher zwischen dem Gehsteig der Bushaltestelle und der Gartenstraße noch ein Stück Schotter sein? Hr. Ruth: Es müsse erst geklärt werden, wem der Boden gehört, danach könne gepflastert werden.
Wann werden die Sonnen- und Regenschirme im Lummerland aufgebaut? Hr. Ruth: Die Baugenehmigung sei erteilt, der Auftrag vergeben. Nun werden die Fundamente gebaut und in wenigen Wochen würden die Schirme montiert.

TOP 3. Planung einer neuen naturpädagogisch orientierten Kindertagesstätte in Weiher; Vorstellung eines Planungskonzeptes
Fr. Vogelsang und Fr. Sesselmann stellen das Konzept der neuen Kindertagesstätte in Weiher vor. Das Grundstück sei stark eingegrünt, daneben gebe es Wald und Acker. Die große Fichte sollte gefällt werden um für die kleinere Linde Platz zu schaffen. Die Blut-Buche sollte ebenfalls erhalten bleiben. Ob die Obstbäume sich integrieren lassen, müsse die weitere Planung zeigen.
Fr. Sesselmann empfiehlt alle Betroffenen in die Planung einzubeziehen (Gemeinde, Kinder, Eltern, Erzieherinnen, gesetzliche Vorgaben). Eine Kooperation mit einer der anderen Kinderbetreuungs-Einrichtungen sei möglich. Zunächst müsse der Bedarf geklärt werden. Die Lage empfehle sich für eine naturnahe Einrichtung. Das Grundstück sei mit 22m recht schmal. Ein 1-grupiger Kindergarten brauche 325m² plus 10m² pro Kind Außenspielfläche. Für einen 2-gruppigen seien es 640m² plus eventuell einem Mehrzweckraum. Eine zusätzliche Hortgruppe ergebe zusammen 860m² damit sei das Grundstück ausgenutzt. Eine Krippe brauche weniger Freifläche. Ein 2-geschossiger Bau brauche einen Aufzug und sei im Unterhalt teurer.
Man solle zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellen, die festlege, was benötigt wird und was gewollt ist.
Kosten: Eine 3-gruppige Einrichtung koste ca. 3,4 Mio €, eine eingruppige 1,95 Mio €, Die Machbarkeitsstudie komme auf ca. 12.000€, die aber auf die weitere Planung angerechnet würden.
Hr. Ruth: Das Konzept sei 2-gruppig zu bauen, es könne eine Krippe, ein Kindergarten oder eine Mittagsbetreuung sein. Kann man etwas naturpädagogisches machen, bei dem der Raum kleiner ist aber mehr Außenfläche benötigt wird? Fr. Sessling: Es müsse mit dem LRA geklärt werden, was erlaubt wäre.
Hr. Wölfel (BG): Die Weinbergstraße sei sehr eng. Wie soll der Verkehr geregelt werden? Fr. Vogelsang: Dies hänge von der Größe ab. Als Versuch könnte zunächst ein Bauwagen aufgestellt werden. Ein Kindergarten habe einen Bedarf von 3-4 Stellplätzen, der Verkehr komme mit dem Bringen und Holen der Kinder. Auf dem Grundstück sei kein Platz für Stellplätze, aber im weiteren Verlauf der Straße könne eine Wendeschleife gebaut werden.
Fr. Kreitz (GAL): Braucht die Gemeinde wirklich eine neue Einrichtung? Hr. Ruth: Aktuell sei kein Bedarf, alle Kinder konnten so gerade eben untergebracht werden. Uttenreuth habe aber über die Nachverdichtung einen Bevölkerungszuwachs.
Fr. Vogelsang: Es müsse zuerst geklärt werden, was wirklich notwendig ist. Für einen Bebauungsplan müssten dann das Maximum und ein Grobkonzept zusammengestellt werden.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Wie unterscheiden sich die Bedarfe für die verschiedenen Gruppen? Fr. Sesselmann: Das Raumkonzept könne man flexibel gestalten.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Das Büro wird ein Angebot für die Grobplanung erstellen.

TOP 4. Entwicklung einer schülergerechten Radverkehrsachse zwischen Schulstraße und Hühnerschlucht
Hr. Graf zeigte Überlegungen für eine schülergerechte Radachse von der Schulstraße über „Am Tennenbach“ und die Hühnerschlucht auf. Er stellt heute seine Empfehlung vor. Ein Problem sei die Querung der Danziger Straße.
Von der Schulstraße Richtung Osten gehe die geplante Achse kaum weiter. Zunächst wurden Radverkehr und Autoverkehr an der Kreuzung Danziger Straße / „Am Tennenbach“ gezählt. Die meisten Radfahrer kommen von der Hauptstraße und biegen dann in die Straße „Am Tennenbach“ ein. Die nächstgrößere Gruppe komme aus der Danziger Straße und fahre auf der Hauptstraße Richtung Erlangen. Die ursprünglich vorgegebene Verbindung war eher nicht relevant, daher wurde der Auftrag nach Rücksprache mit dem Bürgermeister leicht geändert und umfasse nun den Bereich von der Hauptstraße über die Danziger Straße und „Am Tennenbach“.
Für „Am Tennenbach“ eigne sich eine Fahrradstraße mit Anlieger frei. Die verkehrsrechtlichen Vorgaben seien dort einzuhalten. In einer Fahrradstraße dürfen Radfahrer nebeneinander fahren und die Räder geben das Tempo vor. Tempo 30 und andere Regeln gelten weiterhin. Die Kreuzungsbereiche sollten durch rote Estrichfarbe kenntlich gemacht werden. Hier müssten dann die von rechts kommenden Autos Vorfahrt achten.
Vor jeder Einmündung solle eine Bucht auf die Straße gebaut werden, damit die Radler weiter in der Mitte fahren und von den einbiegenden Autos besser gesehen werden.
Der Gehweg neben dem Rathaus sollte verbreitert werden, damit es einen getrennten Geh- und Radweg gebe. Von diesem Radweg sollen die Radler dann mit Hilfe einer roten Markierung über die Danziger Straße in „Am Tennenbach“ geleitet werden. Sie sollten vorfahrtsberechtigt sein.
Hr. Ruth ergänzt, auch die Polizei habe sich deutlich für eine Fahrradstraße ausgesprochen.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Kann man den Gehweg im Westen absenken damit die Radler auf den jetzigen Gehweg bis zu Hauptstraße fahren und dort gefahrlos nach rechts abbiegen können? Hr. Graf: Der Weg sei zu schmal.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Der westliche Gehweg werde nicht genutzt, kann er durch einen Fahrradstreifen ersetzt werden? Hr. Ruth will dies in die weitere Planung aufnehmen.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Auch weiter auf der Spardorfer Seite sollten Anpassungen gemacht werden. Dort sei die Kurve sehr eng und unübersichtlich. Sobald die Planung da ist, sollte geprüft werden, ob es Zuschüsse vom Freistaat gebe. Hr. Graf bestätigt, dass es ein Förderpaket gebe und ein weiteres in Planung sei.
Der Gemeinderat billigt die Planung einstimmig. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellen der Fahrradstraßen-Schilder und das Aufbringen der roten Farbe nach Absprache mit dem Fachbüro zu veranlassen.

TOP 5. Ortsverbindungsstraße Rosenbach Uttenreuth, Verkehrsprobleme Röthanger und Esper-straße
Hr. Ruth: Die Straße zwischen Uttenreuth und Rosenbach sei nur 3m breit asphaltiert und die Bankette seien kaputt. Neunkirchen wolle diese Straße nicht ausbauen, weil dies Verkehr anziehe. Stattdessen solle die Straße aus Richtung Rosenbach zur Einbahnstraße mit „landwirtschaftlicher Verkehr und Radler frei“ gemacht werden. Der Nebeneffekt wäre, dass auch in Weiher der Verkehr auf der Rosenbacher Straße abnehme. Die Maßnahme solle ab Januar eingeführt werden. Außerdem solle Tempo 30 von Uttenreuth bis Rosenbach und ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge (Radler) angeordnet werden.
Hr. Böhm (CSU): Die Zahlen der Messstellen besagen, dass der Verkehr in Weiher während der Baustelle in Dormitz von 300-400 auf 1500 Fahrzeuge pro Tag angestiegen sei. Es werde also eher zu einer stärkeren Belastung der Weiherer kommen, wenn die Straße nach Uttenreuth gesperrt werde.
Hr. Hirschmann rät zu beobachten, wie sich die Lage in Weiher entwickele. Ein Beschluss sei jetzt nicht notwendig.
Der TOP wird auf die Dezembersitzung vertagt. Bis dahin soll an den
Verkehrsmessgeräten gezählt werden, wieviel Fahrzeuge ohne Baustelle in Dormitz durch Weiher fahren. Damit ergeben sich Vergleichszahlen für Situation ab dem 1. Januar.

TOP 6. Bürgerbegehren “Errichtung einer Tiefgarage in der Erlanger Straße 7 & 9”
UP 1 Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
UP 2 (ggf.) Abhilfebeschluss
UP 3 (ggf.) Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbegehrens
UP 4 Festlegung eines Termins für den Bürgerbescheid
Hr. Ruth: Fr. Schobert dürfe an der Beratung nicht teilnehmen, da sie Initiatorin des Bürgerbegehrens sei. Das Bürgerbegehren spreche sich für eine Tiefgarage statt oberirdischer Parkplätze auf dem Gelände der ehemaligen Metzgerei Fürsattel aus. Es seien genügend gültige Unterschriften vorhanden. Der Text habe aber einen formalen Fehler, denn er sage nicht, dass das Grundstück der Gewo-Land gehöre. Damit könne die Gemeinde nicht entscheiden was gebaut werde, sondern der Bürgermeister müsse beauftragt werden sich für die Wünsche der Gemeinde einzusetzen. Dieser Fehler könne nicht geheilt werden.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen) hält das Bürgerbegehren trotzdem für zulässig, denn es wolle nicht, wie von der Rechtsaufsicht angenommen, den kompletten Beschluss des Gemeinderates aufheben, sondern nur den Unterpunkt 3. Dieser sage, dass keine Tiefgarage gebaut werden solle. Am Ende des Gemeinderatsbeschlusses werde aber der Bürgermeister beauftragt alle vorgenannten Punkte in die Gewo-Land einzubringen. Dieser Satz sei also im Bürgerbegehren nicht notwendig gewesen.
Fr. Kreitz (GAL): Im Bürgerbegehren stehe dies aber nicht konkret drin. Es sei einfach unglücklich formuliert und damit unzulässig.
Hr. Scherzer (CSU): Es sollte die Bürgerbeteiligung in den Vordergrund gestellt werden.
Hr. Hirschmann (GAL): Die Prüfung durch die Rechtsaufsicht habe bereits stattgefunden und laute: unzulässig. Man könnte die Bürger in einer Bürgerversammlung informieren und befragen.
Der Gemeinderat erklärt das Bürgerbegehren mit 12:8 Stimmen für zulässig.

UP2 Abhilfebeschluss
Der Gemeinderat könnte die Abstimmung über das Bürgerbegehren umgehen, in dem er den Inhalt in einen eigenen Beschluss fasst, einen Abhilfebeschluss. Gegen die Stimmen von BG und CSU wird auf einen Abhilfebeschluss verzichtet.

UP 3 (ggf.) Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbegehrens
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen) möchte den Text eines Ratsbegehrens und die zugehörige Begründung vor einem Beschluss in Ruhe lesen können.
Hr. Ruth stellt klar, dass ein konkurrierendes Ratsbegehren jetzt nicht beschlossen werden müsse. Als Termin für die Abstimmung komme nach Rücksprache mit der Verwaltung erst Ende Februar / Anfang März in Frage.

UP 4 Festlegung eines Termins für den Bürgerbescheid
Der TOP wird vertagt und die Sitzung wegen der fortgeschrittenen Zeit beendet.