April 2024

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Juni 2024

20. 6. (Donnerstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

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Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats (12.5.2015)

Tagesordnungspunkte ( TOP) gemäß der öffentlichen Bekanntmachung:

1. Genehmigung der öffentlichen Niederschriften vom 21.04.2015 und 22.04.2015
2. Bekanntgabe der in den nicht öffentlichen Sitzungen vom 21.04.2015 und 22.04.2015 getroffenen Beschlüssen
3. Bürgerfragestunde (Teil 1)
4. Fortschreibung der Straßenbeleuchtungsverträge mit N-Ergie (erneute Beratung)
5. Aufhebungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets der Gemeinde Uttenreuth
6. Aufhebungssatzung zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB der Gemeinde Uttenreuth
7. Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Uttenreuth gem. § 25 Abs. 1 BauGB
8. Grundsatzbeschluss zum Thema Baulandpolitik aus dem Jahr 2003; hier: Beratung ung ggf. Entscheidung über die Vorgehensweise
9. Bebauungsplan Nr. U 37 “Zum Tennenbach”, Verlängerung der Veränderungssperre
10. Antrag der Bürgergemeinschaft – Fahrradschnellweg
11. Billigung Beschaffung Vermessungsanhänger
12. Sanierung der Drainage auf den Fußballplätzen – Übernahme der Kosten
13. Bürgerfragestunde (Teil 2)
14. Anfragen, Informationen, Sonstiges

Es fehlen: Hr. Dentler(CSU) , Hr. Leeb(BG) , Fr. de la Camp (Die Unabhängigen)

TOP 1. Genehmigung der öffentlichen Niederschriften vom 21.04.2015 und 22.04.2015

einstimmig

TOP 3. Bürgerfragestunde (Teil 1)

Hr. Domnik: (Elternbeirat Lummerland): Die Krippe hat 5 Beschäftigte, von denen sei nur eine organisiert, die anderen hätten eine Notgruppe anbieten können. Zudem würden diese Erzieher teilweise arbeiten wollen. Hr. Ruth (Bgm) hat mit der Leitung des Lummerland gesprochen, es wurde sehr klar, dass es beim Streik um das Gehalt geht, und nicht um die lokalen Bedingungen, die die Gemeinde steuern könnte. Öffentlich darf er nicht sagen wieviele Angestellte organisiert sind. Er bekam von der Leitung die Zusage (nur mündlich), dass, trotz des unbefristeten Streikaufrufs, nur 3 Tage gestreikt wird. Dies sei nach dem Verlangen einer Notgruppe vermutlich nicht so auszuhandeln gewesen. Außerdem hätte es von Seiten der Eltern keine Anfrage bzgl. Notgruppen beim Bürgermeister oder der Leitung des Lummerland gegeben. Hr. Domnik sieht die Eltern als Kunden und hätte sich vorgestellt, dass sie persönlich gefragt werden, ob sie eine Notgruppe benötigen. Einen Nachweis des Bedarfs bleibt er schuldig.
Hr. Bock (BG) und Fr. Schobert (CSU) sehen den Bürgermeister in der Pflicht eine Notgruppe zu verlangen.

TOP 4. Fortschreibung der Straßenbeleuchtungsverträge mit N-Ergie (erneute Beratung)

Es gab eine geringfügige Änderung über die Art der verwendeten Leuchtmittel im Vertrag, daher muss er aus formalen Gründen nochmals beschlossen werden. Fr. Schuck (Die Unabhängigen) bittet erneut um die Anzahl der Leuchtpunkte im Gemeindegebiet. Die Zahl liegt in der Verwaltung vor und wird mit dem Protokoll verschickt.
Dem neuen Vertrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 5. Aufhebungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets der Gemeinde Uttenreuth

Hr. Ruth (Bgm) erläutert das Vorgehen: Uttenreuth war in der Städtebauförderung. Dazu braucht eine Gemeinde eine Sanierungssatzung, diese wurde 2006 erlassen und legt fest wo saniert werden soll. Im September 2013 wurde die Maßnahme beendet, weil das Ziel der Sanierung „Rückbau zur Dorfstraße“ durch das Ende der Umgehungsstraße nicht mehr möglich war. Daher ist nun die Städtebauförderung beendet und die Satzung aufzuheben.
Zusätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit jederzeit eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen. Diese wurde damals im Vorfeld der Städtebauförderung beschlossen, ist mit deren Abschluss aber jetzt ebenfalls obsolet. Da die Verwaltung und die Juristen sich nicht ganz sicher waren, dass die Vorkaufsrechtssatzung noch gilt, soll formal die alte beendet und eine neue beschlossen werden.
Hr. Hirschmann (GAL) sieht keine Verknüpfung zwischen Städtebauförderung und Vorkaufsrecht.
Hr. Ruth (Bgm): Die Regierung von Mittelfranken hat empfohlen die Satzung aufzuheben. Die Sanierung soll eine andere als die von 2006 werden, daher muss die Gemeinde eine neue Sanierungssatzung beschließen.
Die Sanierungssatzung wird einstimmig aufgehoben.

TOP 6. Aufhebungssatzung zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB der Gemeinde Uttenreuth

Begründung und Ausführungen siehe TOP 6.
Die Vorkaufsrechtssatzung wird einstimmig aufgehoben.

TOP 7. Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Uttenreuth gem. § 25 Abs. 1 BauGB

Hr. Ruth (Bgm) erläutert, dass zunächst das neue Gebiet für die Vorkaufsrechtssatzung festgelegt werden muss. Er zählt die berücksichtigten Ziele auf.
• Der ÖPNV soll verbessert werden, hierfür herrscht an manchen Stellen Platzbedarf.
• Querungshilfen müssen z.B. für Fahrradanhänger breiter werden, auch dies erfordert mehr Platz.
• Es gibt Gefahrenpunkte im Einfahrbereich mancher Straßen, meist wegen Sichtproblemen.
• An der Messstelle bei der Polizei werden im Moment 11300 Fahrzeuge / Tag in beiden Richtungen zusammen gezählt.
• Staatsziel ist die Radwege an Staatsstraßen auszubauen.
• Ziel ist auch die generelle Steigerung der Aufenthaltsqualität an der Straße.
• Alle Fraktionen haben mehr Grün an der Straße als Ziel genannt.
• Ein Ortszentrum muss gestaltet werden, nicht das historische sondern das zum Einkaufen.
• Leerstand soll beseitigt werden.
• Bei der Sparkasse wird das Gebiet größer gefasst, um Neuplanungen zu ermöglichen, dies ist aber noch keine Festlegung auf Änderungen in diesem Bereich.
• An der Marie-Gebbert-Straße besteht viel Änderungsbedarf, z.B. Parkraum.
• Die Aufweitung in der Nähe des Fahrradladens ist dafür da um Platz für einen evtl. Radweg oder eine Busspur zu haben.
Das Gebiet wird im Westen bis zur Gemarkung Buckenhof erweitert, da auch Buckenhof eine neue Satzung plant und so keine Lücken entstehen.
Heute werden beim Vorkaufsrecht nicht mehr zwingend ganze Grundstücke(n) gekauft, sondern nur so viel wie die Gemeinde wirklich braucht. Wird also ein vom Gebiet der Vorkaufsrechtssatzung angeschnittenes Grundstück verkauft, hat die Gemeinde nur auf den markierten Bereich ein Vorkaufsrecht. Der neue Käufer (nicht der Verkäufer?) darf entscheiden, ob er das ganze Grundstück an die Gemeinde abgibt oder nur den Streifen der im Gebiet der Vorkaufsrechtssatzung liegt.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen) schlägt vor, den Bereich nach Osten zu verlängern, um evtl. dort eine Bushaltestelle anlegen zu können. Hr. Ruth (Bgm): Dies könnte bei Bedarf durch eine nachträgliche Änderung in die Satzung genommen werden.
Hr. Witthuhn (GAL): Das Grundstück Gräfenbergerstr. 18 sollte mit in das Satzungsgebiet. Hr. Ruth (Bgm): das Grundstück gehört der Gemeinde bereits und damit ist es so juristisch sicher.
Die neue Satzung wird einstimmig erlassen.

TOP 8. Grundsatzbeschluss zum Thema Baulandpolitik aus dem Jahr 2003; hier: Beratung und ggf. Entscheidung über die Vorgehensweise

Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung der Gemeinde, wie Grundstücke bebaut werden können. Der alte Beschluss legt fest, dass grundsätzlich nur dort Bauland ausgewiesen wird, wo die Grundstücke schon der Gemeinde gehören. Hr. Bogatzke (Die Unabhängigen) hatte den Antrag damals eingebracht.
Hr. Ruth (Bgm): Uttenreuth braucht kein Baulandverwertungskonzept, da die Wahl nicht besonders groß ist. Für die Entscheidung bzgl. eines Einheimischen-Modells sollte die Gemeinde abwarten, bis sich die Gelegenheit dazu bietet, zumal bis dahin evtl. die rechtliche Situation (ist prinzipiell erlaubt / nicht erlaubt) geklärt ist.
Hr. Hirschmann (GAL): Im Zuge der Gleichbehandlung sollte der begonnene Weg (nur die Gemeinde baut) beibehalten werden, sonst entstehen große Ungerechtigkeiten.
Hr. Horlamus (SPD): Im FNP steht Bauerwartungsland, nicht Bauland. Dies ist nur eine Absichtserklärung mit keinerlei Verbindlichkeit oder Sicherheit.
Hr. Hirschmann (GAL): Es ist klar, dass bei einem bereits existierenden FNP für die Gemeinde bei Kauf der Grundstücke mit höheren Kosten gerechnet werden muss. Grundstücke im FNP sind bereits (nach Geradi-Tabelle) wertvoller als andere und können von der Gemeinde auch teurer bezahlt werden.
Hr. Bock (BG): fallen Grundstücke innerorts unter die Regel? Hr. Ruth (Bgm): Wenn sie klein sind, müssen sie sich einfügen. Wenn sie groß sind, muss ein Bebauungsplan gemacht werden. Alternativ kann auch ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen werden.
Der neugefasste Grundsatzbeschluss wird einstimmig angenommen.

TOP 9. Bebauungsplan Nr. U 37 “Zum Tennenbach”, Verlängerung der Veränderungssperre

Wegen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, sollen dort keine Änderungen gemacht werden können, damit diese dann nicht dem neuen Plan widersprechen.
Die Veränderungssperre wird einstimmig verlängert.

TOP 10. Antrag der Bürgergemeinschaft – Fahrradschnellweg

Hr. Bock (BG): In Uttenreuth ist die Verkehrsbelastung hoch, sie kann durch mehr Radler niedriger werden. Eine kleine Hilfe wäre ein Radschnellweg. Fahrradschnellwege sollten gut ausgebaut und kreuzungsfrei sein, der Bayerische Staat will hier gerade investieren.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Ein Radschnellweg beinhaltet normalerweise zusätzlich eine Beleuchtung und ein Verbot für Fußgänger, beides ist auf der Eisenstraße nicht machbar. Die Eisenstraße ist momentan in einem sehr guten Zustand, so dass sie gut von Radfahrern genutzt werden kann, hier besteht kaum Handlungsbedarf. Das Vorhaben sollte Radachse heißen und Ziel sollte sein, die Radwege weiter im Osten anzubinden. Zum einen fehlt noch ein Stück Radweg von der Minderleinsmühle bis zur Staatsstraße nach Kalchreuth. Zum anderen sollte der Weg von der Habernhofer Mühle entlang des Bogenschützengeländes für Radfahrer befahrbar gemacht werden. Durch eine Querungshilfe auf der Staatsstraße am Ortseingang Dormitz könnte dieser Weg eine ideale Anbindung Richtung Neunkirchen sein. Er würde durch die bereits geplante Querungshilfe samt Radbrücke über die Schwabach eine gute Fahrradachse ergeben. Es sollte versucht werden den Bau des Radweges an der Staatstraße nach Kalreuth samt Schwabachbrücke und Querungshilfe vorzuziehen.
Hr. Hauffe (CSU): Wie viele Radler fahren täglich durch Uttenreuth? Hr. Ruth (Bgm) hält es für eine gute Argumentationshilfe dies zu wissen und spricht sich im Rahmen der Staatsstraßensanierung für eine Verkehrszählung aus.
Hr. Hirschmann (GAL): Den Mühlenradweg muss der Landkreis bauen, das bisherige Stück ist aber schmaler als ein Radschnellweg sein müsste. Für das letzte Stück des Radweges fand sich bisher im Kreistag keine Mehrheit. Alle Gemeinderäte sollten ihren Vertretern im Kreistag die Notwendigkeit dieses Radweges klar machen. Es ist nicht möglich einen Weg im oder am Wald in der Nähe des Wasserschutzgebietes zu asphaltieren. Dies war eigentlich das Ziel des Innenministers beim Radweg Richtung Kalchreuth, der nun als Forstweg ausgebaut wurde. Zuständig ist hier der Kreis und das staatliche Forstamt.
Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt, sich mit den Bürgermeistern von Dormitz, Neunkirchen und Buckenhof gemeinsam für eine Radachse Neunkirchen – Erlangen einzusetzen.

TOP 11. Billigung Beschaffung Vermessungsanhänger

Der alte Anhänger der Feldgeschworenen war kaputt und muss ersetzt werden. Es wird einstimmig der Kauf eines gebrauchten Anhängers für 2569 € gebilligt.

TOP 12. Sanierung der Drainage auf den Fußballplätzen – Übernahme der Kosten

Der Pachtvertrag des SCU sieht vor, dass hohen Kosten für Instandhaltung von der Gemeinde als Eigentümer getragen werden. Eigenleistungen bringen bei der Drainagensanierung kaum Kostenersparnis. Die Drainage der Tennisplätze hat mit dieser Sanierung nichts zu tun.
Die Übernahme der Kosten wird einstimmig beschlossen.

TOP 13. Bürgerfragestunde (Teil 2)

Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Wann werden die Ortstafeln, mit Informationen über Gewerbe u.ä. wieder aufgestellt? Hr. Ruth (Bgm): NX-Media ist damit beauftragt, das Büro erstellt gerade neue Pläne, auch die Sehenswürdigkeiten werden abgefragt und integriert.
Hr. Hirschmann (GAL): in Buckenhof werden heute die Container für die Flüchtlinge aufgestellt. Wie sieht es bei uns aus? Hr. Ruth (Bgm): es wird alles versucht, hier auch in Uttenreuth weiter zu kommen.
Das Ergebnis der Verlosung der letzten Grundstücke im Gewerbegebiet Weiher ist dem Bürgermeister nicht bekannt.

TOP 14. Anfragen, Informationen, Sonstiges

Samstag ist Bierfest in Weiher
28.6. 14 Uhr Treffen zum ökumenischen Fußballspiel, es werden noch Spieler für die gemeindliche Mannschaft gesucht, alle Fraktionen mögen bei ihren Nachrückerlisten nachfragen.
Hundesteuersatzung: die Besitzerin eines Mischlingshundes mit Kampfhundanteil, der die Wesensprüfung bestanden hat, hat sich über Facebook über die deutlich erhöhte Hundesteuer beschwert.
FFW Werbeaktion: der Kurs findet mit 11 Teilnehmern statt; der erste war am 6. Mai, es gab für Herrn Funk Applaus, der es geschafft hatte, das etwas trockene Thema „Rechte und Pflichten“ anschaulich zu referieren.
Bürgerbeteiligung: Hr. Weisenberg hat einen Fragebogenentwurf plus einen Jugendfragebogen geschickt, am 20.5. ist die Sitzung des Steuerungskreises.
Hr. Horlamus (SPD) geht am 27.5.15 zum Treffen über Markterkundung.
Die Unabhänigigen haben kurz vor der Sitzung 2 Anträge gestellt, die erst in der nächsten Sitzung behandelt werden können. Da die Zeit drängt, bittet Hr. Ruth (Bgm) um das Einverständnis bereits vorher das Gespräch zu suchen. Mit dem Landratsamt will er über die Linie 209 und deren Erweiterung sprechen, mit der Stadt Erlangen über eine evtl. geplante Direktbuslinie aus dem Erlanger Osten nach Erlangen Süd zu den großen Arbeitgebern.