April 2024

17. 4. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats (17.3.2015)

Tagesordnungspunkte (TOP) gemäß der öffentlichen Bekanntmachung:

1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 28.11.2014 / 29.11.2014
2 Bebauungsplan Nr. U 37 “Zum Tennenbach”;
1. Konzeptvorstellung
2. ggf. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. U 16 “Schlesische Straße/Danziger Straße”;
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden oder sonstiger Träger
öffentlicher Belange sowie der Bürger
b) Änderung Aufstellungsbeschluss c) Billigungs- undAuslegungsbeschluss Entwurf
4 Bebauungsplan Nr. U 36 “Uttenreuther Graben”
Beraten über konkrete Planungsziele und Planungsvorstellungen
5 Antrag auf Ausweisung von Wohnbauland;
hier: Entwicklung der Baufläche nördlich des Baugebietes “Östlich Rosenbacher Straße II”
6 Antrag auf Ausweisung von Wohnbauland;
hier: die im FNP dargestellte Wohnbaufläche westlich der Rosenbacher Straße
7 Antrag der CSU-Fraktion 28.01.2015 – Angedachtes Baugebiet nördlich Röthanger
8 Benutzungsordnung für das Bürgerhaus der Gemeinde Uttenreuth
9 Gründung einer Nachbarschaftshilfe in Uttenreuth/Weiher “Rat und Tat”

Hr. Dentler (CSU) und Hr. Leeb (BG) fehlen.

Fr. Fink gratuliert Hr. Hirschmann im Namen aller Gemeinderäte zum 60sten Geburtstag. Hr. Ruth gratuliert Hr. Mirsberger zur Geburt des Sohnes.

TOP 1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 28.11.2014 / 29.11.2014

Am 28.11. und 29.11. fand die Gemeinderats-Klausur in Muggendorf statt. Die Punkte, die dort beschlossen wurden, sind inzwischen alle angegangen worden oder bereits in Planung. Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

TOP 2 Bebauungsplan Nr. U 37 “Zum Tennenbach”;
1. Konzeptvorstellung
2. ggf. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Fr. Vogelsang vom Planungsbüro ist eingeladen und stellt die Planung vor. Das Baugebiet ist ein Bestandsgebiet im sog. Innenbereich, d.h. es gibt keinen Bebauungsplan. Umliegend gibt es aber Pläne. Daher sollen jetzt grundsätzliche Regeln aufgestellt werden, um eine Nachverdichtung ohne Zerstörung des Charakters zu ermöglichen. Die nun folgende sehr frühe Vorstellung der bisherigen Arbeit soll der Transparenz und der frühen Mitbestimmung der Bürger dienen.
Das Gebiet ist stark durchgrünt mit hochwertigen Gehölzen. Die Häuser haben 1 bis 3 Vollgeschosse, es gibt DH und EFH und große Freiflächen. Der Gemeinderat muss sich überlegen, ob er dies nachverdichten oder belassen will. Der alte Steinbruch kann kaum bebaut werden. Die vorhandenen Wendeanlagen sind sehr klein, dies könnte bei einer Nachverdichtung zu Platzproblemen führen, eine weitere Erschließung wird aber nicht nötig sein.
Für eine Nachverdichtung muss die Höhe der Gebäude geregelt werden; 2 Vollgeschosse erscheinen sinnvoll. Ferner muss die Baudichte festgelegt werden, da mehr Bauten mehr Versiegelung bedeuten, wofür wiederum Ausgleichsflächen nötig sind. Für Stellplätze muss eine Regelung gefunden werden. Die Dachformen sollte man festsetzen, bis jetzt gibt es Flach- und Satteldächer. Die Firsthöhe sollte für Flachdach bei ca. 6,5m bei Satteldach auf max. 10 m beschränkt werden. Auch sollte die Zahl der Wohneinheiten pro Grundstück festgelegt werden. Bis jetzt gibt es pro Wohnhaus eine Wohneinheit. Die Planerin sieht 3 als ausreichend an, der Gemeinderat wünscht, dass zunächst mit 2 Wohneinheiten geplant wird. Die Grünordnung wird zentraler Teil des Bebauungsplanes sein.
Das Baugebiet wird in 7 verschiedene Bereiche aufgeteilt, die jeweils als eine Einheit betrachtet werden.
Das weitere Vorgehen ist folgendermaßen geplant:
– Detaillierte Vermessung
– Baumaufmaß (welche bestehenden Gehölze gibt es, welche sollen erhalten werden)
– Artenschutzrechtliche Untersuchung, da viel Grün und ein Steinbruch vorhanden sind
– Wo sind TOPografische Grenzen
Das Konzept wird als Vorlage öffentlich ausgelegt.

TOP 3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. U 16 “Schlesische Straße/Danziger Straße”;
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger
b) Änderung Aufstellungsbeschluss
c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf

Der Plan wurde ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet.
Die vom LRA geforderten Änderungen werden berücksichtigt und die Kirche mit in den Plan aufgenommen.
Der geforderte Immissionsschutz wird für die Kirche kein Problem machen, da die Lärmwerte über den Tag verteilt gemittelt werden.
Eine Dachterrasse auf einer aufgestockten Garage wird nicht erlaubt.
Eine Garage oder ein Carport auf der Grenze wird erlaubt, aber nicht am Kreuzungsbereich.
Ein Eigentümer beantragt eine zusätzliche Bebauung im Grundstück (südlich Schleifweg). Mit 10:5 Stimmen genehmigt der Gemeinderat das und zwar für alle 4 Grundstücke.
Da es nur eine Nachplanung ist, kann auf den Umweltbericht verzichtet werden und das beschleunigte Verfahren angewendet werden.
Der Ausführungsbeschluss wird einstimmig angenommen.

TOP 4 Bebauungsplan Nr. U 36 “Uttenreuther Graben”
Beraten über konkrete Planungsziele und Planungsvorstellungen

Frau Steinlein (Bauamt) stellt den bisherigen Plan und die offenen Punkte vor:
Soll ein Streifen durchgehend von der Sägmüllerstraße bis zur Mündung in die Schwabach als Grünstreifen erhalten bleiben?
Das Wasser von der Marloffsteiner Straße kann nicht durch die Sägmüllerstraße geleitet werden, weil dort die vorhandenen Leitungen kreuz und quer liegen und einfach kein Platz vorhanden ist. Das Wasser könnte aber verzögert über ein Auffangbecken in den Graben eingeleitet werden.
Für den Durchlass unter der Staatsstraße sind noch Kleinigkeiten zu regeln z.B. Regelung Abstimmung mit dem Straßenbauamt. Der Durchlass soll noch dieses Jahr erneuert werden.
Röthanger und Weißer Berg sind im Hochwasserschutzkonzept enthalten, die Bauleitplanung dort sollte einen Regenrückhalt berücksichtigen.
Der GR hat bereits 2 Mal (zuletzt 2013) beschlossen, dass das Hochwasserschutzkonzept umgesetzt werden soll, weil alle anderen Möglichkeiten zu teuer (mehrere Millionen) wären, die und wegen der höheren Kosten auch nicht förderfähig wären.
Trotzdem wünschen Hr. Hauffe (CSU), Hr. Bock und Hr. Wölfel (beide BG) eine erneute Überprüfung der Daten über die Hochwasserausbreitung. Hr. Ruth schlägt vor als neutrale Instanz das Wasserwirtschaftsamt und dort Hr. Bayerl zu fragen, ob es eine Möglichkeit gibt weiter oberhalb einen Damm zu bauen, der deutlich unter 1 Mio € kostet.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen) mahnt an, erst einmal eine hydraulische Berechnung der Wasserverteilung zu beauftragen, da alles andere davon abhängt.
Für das hydraulische Gutachten werden Angebote von 2 weiteren Ingenieurbüros eingeholt.
Fr. Steinlein (Bauamt) bietet an, eine Karte mit den Höhenlinien ins Ratsinfosystem zu stellen, damit die Gemeinderäte eine bessere Vorstellung bekommen, warum das Wasser wie abläuft.
Das Wasserwirtschaftsamt soll in einer der nächsten Sitzungen nochmals Stellung zum Hochwasserschutzkonzept nehmen.
Das hydraulische Gutachten wir mit einer Gegenstimme (Hr. Hauffe, CSU) beschlossen.
Nachverdichtung und Bauwünsche werden später behandelt.
In der nächsten Sitzung sollte ein Aufstellungsbeschluss gemacht werden, aber keine Änderungssperre erlassen werden. Sonst dürfte z.B nicht mehr isoliert werden.

TOP 5 Antrag auf Ausweisung von Wohnbauland;
hier: Entwicklung der Baufläche nördlich des Baugebietes “Östlich Rosenbacher Straße II”

Der Gemeinderatsbeschluss von 2003, dass „nur Land in Gemeindehand Bauland werden kann“, ist anzuwenden – auch wenn klar ist, dass eine Fläche die bereits im FNP als zukünftige Wohnbebauung ausgewiesen ist. Aus dem Gremium wird zu bedenken gegeben, dass die Gemeinde Flächen, die bereits als Wohnbauflächen angedacht sind nicht mehr zum Ackerlandpreis kaufen kann sondern mit 20- 30% des Baulandpreises oder einer Aufzahlungsverpflichtung rechnen muss. Dies macht es nicht mehr möglich die Flächen nach der Erschließung besonders günstig weiter zu geben.
Die Frage des einheimischen Modells (aus dem Beschluss von 2003) ist juristisch noch nicht abschließend geklärt.
Hr. Hirschmann (GAL) merkt an, dass das Bauamt derzeit keine Kapazitätten für einen weiteren Bebauungsplan hat.
Es ist noch nicht klar, ob der Grundsatzbeschluss von 2003 aufrecht erhalten wird, dies soll in einer der nächsten Sitzungen neu beraten werden

TOP 6 Antrag auf Ausweisung von Wohnbauland;
hier: die im FNP dargestellte Wohnbaufläche westlich der Rosenbacher Straße

Der Bundesgesetzgeber gibt auf, dass ein Ort von innen nach außen entwickelt werden muss. Zwischen dem Grundstück mit Bauwunsch und dem Ort liegt ein Grundstück, deren dessen Besitzerin nicht beplanen und auch nicht mit der Gemeinde reden will.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen) schlägt vor den Punkt wie TOP5 zu behandeln
Beschluss: Der GR sieht derzeit von einer Beplanung ab. Mit 11:4 (Hr. Bock, Hr. Wöfel, Hr. Hauffe, Hr. Mirsberger dagegen) angenommen.

TOP 7 Antrag der CSU-Fraktion 28.01.2015 – Angedachtes Baugebiet nördlich Röthanger

Es gibt noch bis 2019 eine Aufzahlungsverpflichtung.
Hr. Horlamus (SPD) erläutert, man habe damals die natürliche Grenze (Gelände fällt einen Meter ab) als Ende der Bebauung gewählt. Ferner sei auf dem betroffenen Gebiet eine Senke, in der sich bei Starkregen das Wasser staut.
Hr. Bock (BG) hat die Ausweisung dieses Baugebietes schon im März 2009 beantragt. Damals wurde der Antrag wegen der Aufzahlungsverpflichtung abgelehnt. D.h. die Gemeinde hatte die Fläche zum Ackerlandpreis gekauft und sich verpflichtet einen Zusatzbetrag nachzuzahlen, falls sie das Land vor 2019 zu Bauland macht. Hr. Bock möchte daher auch jetzt bis 2019 mit einer Ausweisung als Bauland warten.
Hr. Ruth schlägt vor erst 2018 noch einmal über den Antrag zu reden, um keine Gefahr der Aufzahlung auszulösen
Die CSU zieht den Antrag zurück.

TOP 8 Benutzungsordnung für das Bürgerhaus der Gemeinde Uttenreuth

Es besteht die Gefahr, dass politisch extremere Gruppen das Haus anmieten. Daher soll vorsichtshalber das Wort vorrangig aus der Ordnung genommen werden, damit wäre das Haus nur für ortsansässige Vereine und Gruppen mietbar. „ vorbehaltlich Ziffer 4“ wird angefügt damit weiterhin auch Uttenreuth Privatpersonen das Haus mieten dürfen.
Die Weiherer Burschen hatten nur einen einjährigen Nutzungsvertrag, der inzwischen ausgelaufen ist. Hr. Mirsberger (CSU) informiert, dass die Burschen ihre Miete erst wieder zahlen werden, wenn ein neuer Vertrag unterzeichnet ist.

TOP 9 Gründung einer Nachbarschaftshilfe in Uttenreuth/Weiher “Rat und Tat”

Die Kenntnisnahme der Initiative durch den Gemeinderat ist notwendig, damit der Bürgermeister die Ehrenamtlichen in die Ehrenamtsversicherung der Gemeinde aufnehmen kann. Die Aktiven wollen sich vorläufig nicht als Verein organisieren.

TOP 10 Sonstiges

2 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wohnen bei einem Angestellten des Puckenhof in Uttenreuth.
Ob die Initiative für Flüchtlinge einen Verein gründet oder als offene Gruppe arbeiten wird, stellt sich demnächst heraus.