April 2024

17. 4. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf


Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 23.3.2021


Öffentlicher Teil gemäß Bekanntmachung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 23.02.2021
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Senioren- und Familienwohnen Erlanger Straße 7 und 9, weitere Beschlüsse zur Konkretisierung und Weiterentwicklung des Projekts, Weiterentwicklung der Stellplatzsatzung für Uttenreuth
4. Beitragserstattung Betreuungsbeiträge für Januar und Februar 2021
5. Schulweg Grundschule Uttenreuth – Abschnitt Fußweg Breslauer Straße
6. Glasfaserausbau Uttenreuth und Weiher
7. Beförderung der Grundschüler aus Weiher
8. Luftreinigungsgeräte für Hort und Mittagsbetreuung
9. Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen Uttenreuth und Weiher auf Ausweisung des Schwabachtales als Landschaftsschutzgebiet gemäß § § 26 BNatSchG
10. Novelle der Bayerischen Bauordnung
11. Grundsatzbeschluss zu künftigen Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen von Bebauungsplänen
12. Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für das Grundstück Fl.Nr. 23, Gem. Uttenreuth, Marloffsteiner Str. 15, 17
13. Antrag Vereinszuschuss Musikverein Uttenreuth e.V. für 2021
14. Klimaschutz Uttenreuth: Förderrichtlinie „Der geschenkte Baum”

Bürgerfragestunde:
Vor der Polizeistation fehlt die Geschwindigkeitsmessanlage, nur das Solarpanel sei noch vorhanden. Hr. Ruth (Bügermeister): die Messanlage wurde umgesetzt, das Solarpanel könne bleiben, weil die Anlage später wieder zurückgesetzt werde. Die Anlage von der Marloffsteiner Straße sei zur Reparatur geschickt worden.
Wann wird es hybride (Online und Präsenz) Gemeinderats-Sitzungen geben? Hr. Ruth: Das Prozedere sei noch in Vorbereitung.

TOP 3.Senioren- und Familienwohnen Erlanger Straße 7 und 9, weitere Beschlüsse zur Konkretisierung und Weiterentwicklung des Projekts, Weiterentwicklung der Stellplatzsatzung für Uttenreuth
Hr. Ruth: Es sollen heute weitere Möglichkeiten der Planung der Erlanger Straße 7-9 erläutert werden. Nach der Änderung der Bauordnung müsse das Gebäude leicht angepasst werden, zudem sei eine neue Idee für die Parkflächen hinzugekommen. Die Stellplatzsatzung sei enthalten, weil hier eine Vorschrift zur Anzahl der Parkplätze bei größeren Gebäuden aufgenommen werden soll.
Hr. Gräßel (Architekt): Es wurden bereits viele verschiedene Varianten des Parkens auf dem Grundstück und in einer TG vorgestellt. Die neue Idee sei, das Parken ins Erdgeschoss des Gebäudes zu verlegen. Dies würde den Keller sparen und Geld für andere, z.B. energetische Maßnahmen freimachen. Die neue bay. Bauordnung bringe eine geänderte Abstandsflächenregelung, daran müsse das Gebäude angepasst werden. Die Möglichkeit der Gemeinde die Baudichte zu steuern liege in der Geschossflächenzahl GFZ und der Grundflächenzahl GRZ. Er sehe die Chance den bestehenden Entwurf anzupassen. Sein Eindruck sei, dass das 3-giebelige Gebäude von allen gewollt sei, aber man könne die Nutzung ändern. Das Wohnen im Erdgeschoss, sehe er ohnehin als suboptimal an und finde die Idee gut dort Abstellflächen für Autos und Fahrräder, sowie Platz für Kellerabteile und Technik zu haben. Wegen der neuen Bauordnung könne das Gebäude nun weiter in den Süden reichen.
Hr. Ruth: Die aktuelle Beschlusslage sei 1 Stellplatz pro Wohnung zu errichten. Nach der neuen Stellplatzsatzung, könnte man hier zusätzlich Stellplätze durch ein Carsharing-Fahrzeug ersetzen. Wenn dieses Konzept scheitere, müssten die Stellplätze an der Westseite des Gebäudes angelegt werden. Eine Ladeinfrastruktur für E-Car und E-Bike solle vorgesehen werden.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen): Die Modifizierung sei bisher nur eine Erweiterung nach Süden und enthalte kein Grün auf dem Dach. Hr. Gräßel: Die Bauordnung fordere nur für vollflächig bebaute Grundstücke ein begrüntes Dach. Auf dem Hauptdach sei nur zwischen den Giebeln eine Begrünung möglich, die Erweiterung nach Süden könne aber ein 2-geschossiger Flachbau mit einem bepflanzten Gründach werden.
Hr. Hirschmann (GAL): Ist es realistisch alle Wünsche umzusetzen? Können die Dachwohnungen zumindest teilweise EOF-Wohnungen werden? Hr. Gräßel: Um im Dach EOF-Wohnungen haben zu können, müssten sie über einen Aufzug erreichbar sein, dies sei jedoch für jeden einzelnen Giebel zu teuer.
Hr. Ruth: Wird es möglich sein, das Erdgeschoss in Zukunft auch anders zu nutzen, wenn nicht so viele Stellplätze benötigt werden? Hr. Gräßel: Dies müsse bereits in der Planung berücksichtigt werden.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Wenn bei der neuen Variante nicht genug Wohnraum entsteht, können wir dann zum ursprünglichen Entwurf, mit Stellplätzen hinter dem Haus, zurückkehren? Hr. Gräßel: Ja, das sollte gehen, ist aber noch nicht geprüft.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Es steht als weiterer TOP der Sitzung der Erlass evtl. einer Bausatzung an. Macht es überhaupt Sinn vor einer neuen Satzung mit der Planung zu beginnen? Hr. Gräßel: Nein.
Hr. Mayr: Wo ist der Stauraum für die Wohnungen? Muss dieser auch barrierefrei sein? Hr. Gräßel: Nur ein barrierefreier Stauraum sei sinnvoll. Diesen könne man aber meist gut bei Fahrradstellplätzen und Technikraum unterbringen.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Ursprünglich sollte im Erdgeschoss Gewerbe sein, es haben sich aber keine Interessenten gefunden, nun also parken. Was machen wir mit der freien Fläche hinter dem Haus? Sie wird doch nicht komplett für die Erweiterung benötigt. Hr. Gräßel: Richtig, bei einem kompakten Bau falle auch noch die Erschließungsfläche weg. Der Anbau könnte auch EOF-Wohnungen enthalten und hätte einen eigenen Aufzug.
Fr. Witthuhn (GAL): Wo soll die Zufahrt sein? Hr. Gräßel: Dies sei noch nicht geplant, laufe aber auf den vorderen Teil der Raiffeisenstraße hinaus.
Hr. Horlamus (SPD): Gemeinschaftsräume würden normalerweise nur in bestimmten Wohnformen, für Senioren oder Behinderte, gebaut. Ein Gemeinschaftsraum könne hier kaum mit finanziert werden. Nach seiner Erfahrung würden solche Räume kaum genutzt. Ferner könne man von Mietern nicht erwarten, dass sie einen Gemeinschaftsgarten pflegen. Hr. Ruth: Er könne sich vorstellen, dass jeder Wohnung eine Parzelle zugeordnet werde.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Warum sollten Parkplätze im Erdgeschoss besser angenommen werden als in einer Tiefgarage? Dort sei es durch die Tragsäulen genauso eng. Hr. Gräßel: Solche Plätze werden besser angenommen, weil sie nicht unter der Erde seien, gestalterisch werden die Wände offen bleiben und die Fläche viele Zugänge haben.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): in welcher Planungsphase muss klar sein, dass es eine behinderten gerechete Wohnung geben soll. Hr. Gräßel: Am besten jetzt gleich.
Hr. Bruns (Die Unabhängigen): Was bedeutet es für das Aussehen des Gebäudes klimaschonend zu bauen? Hr. Gräßel: Es sehe genauso aus, aber die Materialien wären anders.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Was passiert mit dem bereits beschlossene Ratsbegehren zur Tiefgarage? Hr. Ruth: das sollte der Gemeinderat erst entscheiden, wenn der Entwurf vorliege.
Hr. Ruth: Als Wünsche für den neuen Planungsvorschlag gelten: gleicher Wohnraum wie zuvor, Parken und Fahrräder im Erdgeschoss, klimaschonend in Bau und Betrieb, kein Keller, keine Stellplätze im Garten, kein Verkauf der Gartenfläche, eine rollstuhlgerechte Wohnung, EOF Wohnungen soweit sinnvoll umsetzbar. Der Plan wird gegen 3 Stimmen beauftragt.

Die Ausarbeitung einer neuen Stellplatz-Satzung mit der Ablösung von Stellplätzen durch ein Carsharing-Angebot auf dem Grundstück bei größeren Gebäuden wird einstimmig beschlossen.

TOP 4. Beitragserstattung Betreuungsbeiträge für Januar und Februar 2021
Die Erstattung der Gebühren für die Kinderbetreuung, wenn diese kaum in Anspruch genommen wurde, wird nachträglich einstimmig gebilligt.

TOP 5. Schulweg Grundschule Uttenreuth – Abschnitt Fußweg Breslauer Straße
Nach der Sanierung der Staatsstraße und dem Bau des neuen Rewe, soll der Weg für die Schulkinder auf der Westseite der Breslauer Straße sein. Hierfür soll dieser auf 1,80 bis 2,50m verbreitert und der östliche Gehweg verschmälert werden. Für den unteren Bereich bis zur Sudetenstr. sei ein Büro beauftragt worden. Der Erweiterung bis zum Schleifweg könne vom Bauamt erledigt werden.
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt die Planung zu übernehmen.

TOP 6. Glasfaserausbau Uttenreuth und Weiher
Nach einer Anfrage zur Ausstattung Uttenreuths mit Glasfaser bis ins Haus durch die Deutsche Glasfaser hat nun auch die Telekom dies angeboten. Für beide Anbieter gilt, dass sie den Ausbau übernehmen, wenn 40% der Bürger interessiert sind.
Hr. Hirschmann (GAL): Wie soll die Werbephase ablaufen, wenn 2 oder 3 Unternehmen werben? Hr. Ruth: Die Anbieter machen einen Vertrag mit der Gemeinde.
Fr. Kreitz (GAL) regt an die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anbieter und deren Angebote gegenüber zu stellen.
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt eine solche Gegenüberstellung als Beschlussvorlage für die nächste Sitzung auszuarbeiten.

TOP 8. Luftreinigungsgeräte für Hort und Mittagsbetreuung
Hr. Ruth: Es wurden für den evangelischen Kindergarten Geräte für ca. 400€ gekauft, die aber Filteraustausch und Wartung benötigen. Es sollten nach der Schule nun auch für Hort und Mittagsbetreuung Luftreinigungsgeräte angeschafft werden.
Fr. Oeke (GAL): Das Lehrerzimmer sollte ebenfalls ein Gerät erhalten.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Die Kindergärten sollten ebenfalls Geräte erhalten. Hr. Ruth: Im Lummerland gebe es eine Lüftungsanlage, er könne aber die Leistung nicht verbindlich angeben.
Hr. Hirschmann (GAL): Wieviel Geräte werden benötigt? Hr. Ruth: Hort und MIB haben 7 Räume.
Hr. Exner (CSU): Wichtig sei, dass die Geräte nach Ostern verfügbar seien.
Die Verwaltung wird beauftragt Luftreinigungsgeräte für Hort, MIB und Lehrerzimmer anzuschaffen und zu prüfen ob diese auch im Lummerland sinnvoll sind.

TOP 9. Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen Uttenreuth und Weiher auf Ausweisung des Schwabachtales als Landschaftsschutzgebiet gemäß § § 26 BNatSchG
Fr. Kreitz (GAL): Bereits 2017 sei eine Anfrage an das Landratsamt zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes entlang der Schwabach gestellt worden, diese sei aber im Sand verlaufen. Ein Landschaftschutzgebiet sei das niedrigste Schutzlevel für ein Gebiet. Das Gebiet entlang der Schwabach stehe in den Nachbargemeinden bereits unter Schutz. Es gebe eine relativ neue Biotopkartierung von Uttenreuth, auf der aufgebaut werden könnte. Nun solle beschlossen werden, dass der Antrag an die untere Naturschutzbehörde weitergegeben werde. Diese wird das Gebiet prüfen. Welche Gebäude wie z.B. der Eggenhof, der Mühlgraben, die Fünf Schützen in das Gebiet aufgenommen werden, müsse sich im Laufe der Prüfung zeigen.
Hr. Ruth: Landwirtschaft sei weiter zulässig.
Hr. Wölfel (BG): ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, die sich auch immer mal ändern können. Das markierte Gebiet sei viel zu groß.
Fr. Kreitz (GAL): Es werde erst im Laufe des Prozesses entschieden, wie groß das Gebiet am Ende wirklich werde.
Hr. Exner (CSU): Hat man schon mit den Eigentümern gesprochen? Fr. Kreitz: Dies sei Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde und Teil des Prozesses.
Hr. Funk (BG): Dürfen Grundstücke im Schutzgebiet später eingezäunt sein? Hr. Ruth: Im Außenbereich dürfe ohnehin nur eingezäunt werden, wenn z.B. Vieh auf einer Wiese steht, sonst nicht.
Die Prüfung für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes entlang der Schwabach wird gegen 4 Stimmen beauftragt.

TOP 10. Novelle der Bayerischen Bauordnung
Hr. Ruth: Man könne nicht zurück zur alten Bauordnung. Man könne nur das Maß H (Abstandsfläche) ändern. Das bisherige Privileg bei kleinen Gebäuden auf 2 Seiten dieses Maß zu halbieren falle weg. Im Ortskern sei das Einfügen eines Gebäudes maßgebender als die Abstandsflächen.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen) bittet jede Fraktion zu sagen, ob sie eher mehr Einschränkungen wolle, um massiv zugebaute Grundstücke zu verhindern, oder den Bürgern mehr Freiheiten bei der Planung geben wolle.
Fr. Kreitz (GAL): Bei Einfamilienhäusern greife die neue Regelung eher nicht, da sie ohnehin mind. 3 m Abstand zu Grenze einhalten müssten. Es gehe nur um den Abstand zu den Nachbarn. Die Dichte der Bebauung bestimme der Gemeinderat über die Werte für GFZ und GRZ. Erst wenn sich herausstellt, dass Probleme auftreten, sollte eine eigene Satzung erlassen oder die Bebauungspläne geändert werden.
Hr. Scherzer (CSU) und Hr. Wölfel (BG) schließen sich dieser Meinung an.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen) sieht einen Unterschied der Wohnqualität abhängig davon, wie nah das Haus des Nachbarn steht. Eine weitere Gestaltungssatzung je Bebauungsplan werde sehr lange dauern. Bei Nachverdichtung in großen Grundstücken halte sie ein Einfamilienhaus für sinnvoll aber einen 3-Spänner für zu viel.
Hr. Hirschmann (GAL): Wir wollen das Wachstum des Ortes nicht nach außen haben, daher scheint die neue Bauordnung sinnvoller.
Es wird gegen 5 Stimmen beschlossen keine Satzung zu erlassen.

TOP 11. Grundsatzbeschluss zu künftigen Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen von Bebauungsplänen
Hr. Ruth: Das Bauamt bittet, keinen Grundsatzbeschluss zu fassen, da dieser nicht zielführend und schwer umsetzbar sei.
Der TOP wird gegen 2 Stimmen von der Tagesordnung genommen.

TOP 12. Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für das Grundstück Fl.Nr. 23, Gem. Uttenreuth, Marloffsteiner Str. 15, 17
Es wird einstimmig beschlossen eine Erlaubnis bei der Denkmalschutzbehörde einzuholen um einen Unterzug im Erkerzimmer des Schwarzen Adler reparieren lassen zu können.

TOP 13. Antrag Vereinszuschuss Musikverein Uttenreuth e.V. für 2021
Der Antrag wurde übersehen, als die anderen Vereinszuschüsse beschlossen wurden. Es wird einstimmig dergleiche Zuschuss wie im Vorjahr gewährt.

TOP 14. Klimaschutz Uttenreuth: Förderrichtlinie „Der geschenkte Baum”
Hr. Ruth: Bisher wurden ca 10 Anträge aus verschiedensten Bereichen gestellt. Es habe sich aber gezeigt, dass z.B. Obstbäume normalerweise einen geringeren Umfang haben, als in der Richtlinie gefordert. Auch einige andere Punkten sollen zur Erleichterung angeändert werden – einstimmig.

TOP Bürgerfragestunde
Wann wird mit dem Bau des neuen Rewe begonnen? Hr. Ruth: Der Durchführungsvertrag sei in der Endverhandlung. Es solle dieses Jahr mit dem Bau begonnen werden, im Frühjahr 2023 sei die Eröffnung geplant.
Kann die Lage des RÜB20a in Weiher noch mal geprüft werden? Hr. Ruth: Dem Freistaat gehöre dort ein 6m breiter Streifen, auf diesem und nicht auf Privatgrund werde das Regenüberlaufbecken gebaut. Die Bäume wurden bereits zurückgeschnitten, auf Privatgrund sollte nicht geschnitten werden.