April 2024

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf


Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2022


Öffentlicher Teil gemäß Bekanntmachung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 28.06.2022
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan • Aufstellungsbeschluss • Beschluss des Vorentwurfs der Planung in der Fassung vom 26.7.2022 • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden
4. Flächennutzungsplan 11. Änderung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf • Beschluss des Entwurfes • Auslegungsbeschluss des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB
5. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf • Beschluss des Entwurfes • Auslegungsbeschluss des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB
6. Neufassung Förderrichtlinien Klimaschutz
7. Anpassung Modalitäten Car-Sharing
8. Information Stabsstelle Umwelt-Klima-Energie
9. RÜB 20a, Anschluss an den AVS Hauptsammler
10. Weitere Verkehrsberuhigung im Gebiet um das Matthäus Kinderhaus
11. Gemeinde Dormitz, 5. Änderung des Flächennutzungs-und Landschaftsplans „Dormitz-Hans-Sachs-Straße“ • Beteiligung der Nachbargemeinden im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung • Kenntnisnahme der Planung
12. Vorstellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021
13. Neukalkulation der Abwassergebühren sowie Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Uttenreuth
14. Neukalkulation der Wassergebühren sowie Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Uttenreuth
15. Straßenbeleuchtung – Einsparung Stromverbrauch und Stromkosten durch Umstellung auf LED
16. Information über den Beteiligungsbericht zum Haushalt der Gemeinde Uttenreuth 2022 im Sinne des Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO

Es fehlen Fr. Finger, Fr. Heinrich, Hr. Exner, Hr. Funk
TOP 8 wird vor TOP 6 gezogen
Nicht öffentliche TOPs 4, 5, und 6 werden in die öffentliche Sitzung geschoben.

TOP 3. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan • Aufstellungsbeschluss • Beschluss des Vorentwurfs der Planung in der Fassung vom 26.7.2022 • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden
Hr. Ruth (Bürgermeister): Der Flächennutzungsplan (FNP) wird neu aufgestellt, was alle 20 bis 30 Jahre notwendig sei. Der letzte FNP sei von 1999.
Hr. Hagedorn (Büro P4) stellt den Plan vor: Die Gemeinde müsse für alle Bereiche ihres Gemeindegebietes eine Nutzung festlegen. Die Ziele der Planung waren: Wohn- und Lebensqualität zu erhalten und nur ein geringes Wachstum vorzusehen. Aus Mischgebieten wurden reine Wohngebiete gemacht, weil sich dort kein Gewerbe mehr befindet. Im Prinzip reichen die bereits 1999 markierten Flächen, um das Wachstum in den folgenden Jahren abzudecken. Ein Wachstumsbedarf Uttenreuths sei laut Statistik eher nicht gegeben. Dies werde aber von den Planern anders gesehen, insbesondere, wenn die geplanten Flächen entwickelt werden. In Weiher sollte die Senke westlich des Ruhsteinwegs als mögliches Bauland gestrichen werden. Auch der Bereich zwischen Schwabach und Tennenloher Straße werde aus dem FNP genommen.
Hr. Wölfel (BG) nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung teil.
Es sei nur östlich des Rathauses Geschosswohnen sinnvoll. Ansonsten sollte eher verdichtet gebaut werden, d.h. Reihenhäuser, Doppelhäuser und wenige Einfamilienhäuser. Auf den Innerortsflächen wäre so Platz für ca. 800 Menschen. Der Gemeinbedarf werde angepasst, z.B. ein Kindergarten / Hort in Weiher und die Erweiterung des Lummerland nach Norden. Die Gewerbefläche im Nordwesten von Weiher sei nicht notwendig und werde gestrichen. Weiter sind Flächen im Norden und Süden des Gemeindegebietes für PV angedacht. Dies habe aber keine Rechtsverbindlichkeit.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Es seien Gewässerrandstreifen eingeplant. Wie werden diese umgesetzt? Hr. Heckel (Landschaftsplaner): Die Umsetzung sei nur für Behörden verbindlich, wenn es dort eine Änderung gebe, und betreffen keine Privatpersonen.
Ist in einem Wohngebiet gar kein Gewerbe erlaubt? Hr. Hagedorn: (Büro P4): Nicht störendes Gewerbe könne auch im Wohngebiet betrieben werden. Bestehendes Gewerbe hat in jedem Falle Bestandsschutz.
Bis wann können die Gemeinderäte noch Mängel an der Planung aufzeigen? Es fehlen z.B. Radwege und im Gewerbegebiet Weiher sei ein Grundstück falsch eingefärbt. Hr. Hagedorn bittet solche Dinge per Mail an ihn zu senden.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen): Warum umfasst die PV-Fläche im Norden nicht den kompletten Gemeindebesitz dort? Hr. Ruth schlägt vor die ökologisch wertvollere Fläche direkt an der Bebauung frei zu lassen und die PV-Fläche nach Norden zu schieben.
Hr. Böhm (CSU): Es sollte keine PV neben Wohnbebauung geplant werden, Uttenreuth habe im Wald bereits eine sehr große Anlage.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Es sollte zunächst geprüft werden, welche Art von PV sich wo umsetzen lasse, dann solle die Fläche eingeplant werden. Es gebe z.B. die Möglichkeit sie auf Stelzen zu bauen und darunter weiterhin Landwirtschaft zu betreiben.
Hr. Leeb (BG): Eine PV-Anlage auf den Boggassäckern sei ok. Er begrüße die weitere Wohnbaufläche dort und es solle auch in Weiher die Senke als mögliches Bauland erhalten bleiben.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen): Das Tal solle offen bleiben. Am oberen Rand könne entlang des Ruhsteinweges aber gut gebaut werden. Hr. Hagedorn (Büro P4): Man müsse nicht nur die Senke, sondern auch die Hänge betrachten. Sie seien für die Frischluftzufuhr in den Ortskern wichtig und sollten freigehalten werden.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Was ist das Ziel der heutigen Diskussion? Hr. Ruth: Es könnten heute alle strittigen Punkte abgestimmt werden und die Auslegung auf den Weg gebracht werden. Wenn es aber noch viele Punkte gebe, können diese auch nach der Sitzung per Mail eingereicht und eingearbeitet werden und die Auslegung würde in der folgenden Sitzung beschlossen.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Das Ortsgebiet sollte nicht wesentlich ausgeweitet werden. Es gelte jetzt den Klimaschutz und den Landschaftsschutz zu berücksichtigen. Sparsam mit Flächen umzugehen sei eine der Vorgaben. Ihm habe die Zeit seit der Zustellung nicht gereicht alle 195 Seiten zu lesen, daher bitte er um mehr Zeit.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): PV-Flächen seien bisher nicht exakt eingezeichnet. Wie werden die Flächen festgelegt, wo wirklich PV-Anlagen gebaut werden sollen? Hr. Hagedorn (Büro P4): Es könne jederzeit ein Interessent einen Antrag auf Errichtung einer PV-Anlage auf einer Fläche stellen. Diese müsse dann geprüft und über eine Änderung in den FNP eingebracht werden. Jetzt keine Flächen auszuweisen bedeute, dass die Gemeinde das Instrument der Planung des Ortes aus der Hand gibt. Hr. Heckel (Landschaftsplaner): Jetzt viele Flächen auszuweisen führe dazu, dass die Träger öffentlicher Belange dieser Planung schon zugestimmt haben. Will jemand eine Anlage bauen, wisse er, welche Flächen genutzt werden können. Kommen später ganz andere Flächen in Betracht, gebe es immer wieder längere Auslegungen.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen): Der Bund für Vogelschutz habe bereits gesagt, welche Flächen er für geeignet hält. Dies seien Flächen, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden und damit für Vögel und andere Tiere eher unattraktiv seien. Statt über viele kleine Flächen eine neue Planung zu legen, schlage er vor nur die Boggassäcker für PV vorzusehen. Diese Fläche gehöre bereits der Gemeinde.
Hr. Ruth: es seien 3 Bereiche ausgewählt worden: einer gehöre der Gemeinde, einer sei in öffentlichem Besitz, der dritte Bereich habe viele Besitzer. Er könne die Besitzer informieren, dass überlegt werde, dort eine PV vorzusehen.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Warum sollte Privatbesitz kritisch sein? Es sei eine Option, man müsse nichts bauen.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Eine PV-Anlage sei umso rentabler je größer sie gebaut werden könne. Einige Plangebiete lägen dicht an der Gemeindegrenze. Man sollte die Nachbargemeinden fragen, ob sie die angrenzenden Flächen ebenfalls für PV vorsehen wollen und so größere Anlagen ermöglichen.
Hr. Ruth nennt alle notierten Änderungen, die nicht nur redaktionell sind, sondern noch abgestimmt werden müssen:
1. Fläche Ruhsteinweg
2. PV nördlich Boggassäcker
3. Gemeinbedarf neben dem Rathaus streichen
4. Wohnbebauung östlich Röthanger
5. Weitere Bebauung nördlich Boggassäcker
6. Alle PV-Flächen inklusive der Prüfflächen im Plan einzeichnen
7. Fläche westlich des Landwirtes in der Marloffsteiner Str.
8. Anmerkung zur StUB
9. P&R östlich von Weiher
Hr. Ruth bittet alle weiteren Anmerkungen bis zum 10.9. zu schicken. Er werde sie zusammenfassen und an Hr. Hagedorn weiterleiten.
Die Entscheidung zur Auslegung wird gegen 4 Stimmen vertagt.

TOP 4. Flächennutzungsplan 11. Änderung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf • Beschluss des Entwurfes • Auslegungsbeschluss des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB und
TOP 5. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf • Beschluss des Entwurfes • Auslegungsbeschluss des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB
Hr. Ruth: Falls die Kinderzahlen weiter steigen, möchte die Gemeinde das Baurecht nördlich des Lummerland bereits haben. Diese Fläche könne dann zügig mit einem Kinderhaus, Hort oder einer Mittagsbetreuung bebaut werden.
Die Stellungnahmen zum Entwurf werden einstimmig gebilligt und die Auslegung beschlossen.

TOP 8. Information Stabsstelle Umwelt-Klima-Energie
Fr. Moll (Stabstelle Klima) stellt die Stabsstelle vor: Fr. Lange sei für die Fördermittelabwicklung zuständig. Es wurden in den vergangenen 2 Jahren viele Beschlüsse gefasst, die von der Stabsstelle bearbeitet werden müssen. Hierbei ging es häufig um Förderungen. In 2021 wurden von Utttenreuthern insgesamt 30 Anträge gestellt. In 2022 waren es bis Mitte Juli bereits 45 Anträge. Sie konnten noch nicht alle abgearbeitet werden, weil z.B. weitere Unterlagen nachgereicht werden müssen. Aus der gesamten VG gingen 171 Anträge ein.
Innerhalb der letzten 12 Monate habe sich die Anzahl der Förderrichtlinien von 4 auf 14 erhöht.
Der Beschluss zum Artenschutz aus dem Uttenreuther Gemeinderat konnte aus Zeitmangel noch nicht bearbeitet werden.
Fr. Withuhn (Die Grünen): Wie ist der Stand der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes an der Schwabach? Hr. Ruth: Der Antrag liege derzeit beim Landratsamt und müsse vom Kreistag beschlossen werden.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Die Dachbegrünung sei in der Liste der Fördermaßnahmen enthalten, die Zisterne nicht. Dies sollte als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Fr. Moll (Stabstelle Klima): Die PV-Förderung sei ein Erfolgsmodell. Es gebe viel positives Feedback, dass die Menschen dadurch motiviert werden. 2/3 der Beratungen zur PV durch das Landratsamt wurden von der VG in Anspruch genommen. Dies sei ein ganzheitlicher Ansatz gewesen. Genauso plane sie auch die Umsetzung beim Wasser: Abwasser-Splitting, Zisternen und Dachbegrünung müssen Hand in Hand gehen. Derzeit werde geprüft, wie man hier am meisten erreichen kann und dann könne die Förderung festgelegt werden.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Es sei kürzlich beschlossen worden, dass eine Einordnung aller Förderungen erstellt werden solle, die zeigt mit welcher Maßnahme man für den geringsten Geldbetrag das meiste erreichen könne. Fr. Moll (Stabstelle Klima): Sie hole ein Angebot von der Hochschule Amberg / Weiden ein, die mit dieser Einschätzung beauftragt werden solle.
Fr. Moll (Stabstelle): Bei 14 verschiedenen Förderrichtlinien und in jeder Woche 10 neuen Anträgen bleibe wenig Zeit für die weitere Arbeit. Daher habe sie versucht die Förderrichtlinien aller VG-Gemeinden zu vereinheitlichen, was die Bearbeitung wesentlich erleichtere. Diese Neufassung solle nun in jeder der VG-Gemeinde beschlossen werden. Die Förderhöhe könne von Gemeinde zu Gemeinde variieren, aber die Vorschriften und das Antrags- und Bewilligungsverfahren sollten überall gleich sein, daher stehe nun TOP 6 auf der Tagesordnung.

TOP 6. Neufassung Förderrichtlinien Klimaschutz
Fr. Moll (Stabstelle) bittet um Klärung des Punktes Lastenfahrräder. Es sei beschlossen Lasten-E-Bikes oder E-Bikes mit Anhänger zu fördern. Warum sollen normale Räder mit Lastenanhängern nicht gefördert werden? Hr. Astor (Die Unabhängigen): Man habe Kinderanhänger fördern wollen, die in der Regel viel teurer als einfache Anhänger seien.
Gegen eine Stimme wird der Text in „Lastenräder auch zur Personenbeförderung“ geändert.
Die Neufassung wird mit Veröffentlichung gültig – einstimmig.

TOP 7. Anpassung Modalitäten Car-Sharing
Fr. Moll (Stabsstelle): Die Anschubfinanzierung des Car-Sharing durch die Gemeinde solle auslaufen und neu als Dienstleistung ausgeschrieben werden. Die Verwaltung betreibe auch keine Öffentlichkeitsarbeit mehr, um das Car-Sharing zu bewerben. Sie sehe in Uttenreuth aber durchaus noch Potential für weitere Kundschaft.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen): Was machen die Gemeinden Buckenhof und Marloffstein, die damals gleichzeitig mit Uttenreuth ein Car-Sharing-Fahrzeug angeschafft haben? Fr. Moll (Stabstelle): Die beiden Gemeinden haben die Neuausschreibung bereits beschlossen.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Der Standort müsse unbedingt bleiben. Fr. Moll (Stabstelle): Der jetzige Standort sei Teil der Ausschreibung, sie könne zusätzlich ausschreiben, dass der Anbieter z.B. an möglichst vielen Standorten in Erlangen Fahrzeuge stehen hat. Auch die E-Mobilität bleibe.
Hr. Mirsberger (CSU): Warum soll ohne Werbefinanzierung ausgeschrieben werden? Fr. Moll: Man könne bei einem externen Anbieter nicht wählen, wer auf dem Auto werben darf. Sie möchte verhindern, dass Leute das Fahrzeug wegen ungewünschter Werbung nicht nutzen.
E-Carsharing soll einstimmig neu ausgeschrieben werden.

TOP 9. RÜB 20a, Anschluss an den AVS Hauptsammler
Hr. Ruth: Die Verwaltung habe vorgeschlagen, dass beim Bau des Regenüberlaufbeckens eine „verlorene Schalung“, die im Boden verbleibt, verwendet wird. Dies sei die einfachste und günstigste Variante. Der Abwasserverband fürchtet nun, dass diese Schalung bei späteren Wartungsarbeiten stören könne und verlangt von der Gemeinde die Garantie diese möglichen Mehrkosten zu übernehmen, wenn sie jemals anfallen sollten.
Die potentielle Übernahme wird gegen 3 Stimmen beschlossen.

TOP 13. Neukalkulation der Abwassergebühren sowie Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Uttenreuth
Die Kanalgebühren für Uttenreuth und Weiher werden einstimmig von 2,20€/cbm auf 2,54€/cbm erhöht

TOP 14. Neukalkulation der Wassergebühren sowie Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Uttenreuth
Die Wassergebühren für Uttenreuth, ohne Weiher, werden einstimmig von 1,24€/cbm auf 1,58€/cbm erhöht. Weiher ist Mitglied des Wasserzweckverbandes und zahlt den dort gültigen Wasserpreis, der nach dem Solidarprinzip für alle Mitglieder gleich ist.

TOP NÖ4 Antrag des SCU auf Erneuerung und Kostenübernahme der Beregnungsanlagen der Fußballplätze des SC Uttenreuth
Hr. Ruth: Die alte Beregnungsanlage war defekt und musste schnell ersetzt werden, um die Plätze bespielbar zu halten. Da die Fußballplätze der Gemeinde gehören, sei diese für die Bereitstellung der Anlage zuständig.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Es sei am Gemeinderat vorbei entschieden worden, welche Art von Anlage gebaut wird. Eine andere Art von Anlage hätte billiger werden können.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen): Der SCU sage seit 3 Jahren, dass die Anlage kaputt ist. Es wäre also genügend Zeit gewesen, gerade weil Uttenreuth ein Wassermangelgebiet ist, die Neuanschaffung vorher zu prüfen.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Kann die neue Anlage auch mit dem geplanten Brunnen betrieben werden? Hr. Ruth: Ja.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Könnte man bei Wasserknappheit auch nur einen Platz beregnen? Hr. Ruth: ja.
Der Kostenübernahme wird gegen 4 Stimmen zugestimmt.

TOP NÖ5 Antrag des SCU auf Zuschuss zum Bau eines Brunnens zur Bewässerung der Fußballplätze des SCU
Hr. Ruth: Um nicht weiterhin aufbereitetes Trinkwasser zur Beregnung verwenden zu müssen, plane der Verein einen Brunnen und eine Zisterne zu bauen. Laut Pachtvertrag habe der Verein die Wasserkosten für die Beregnung zu tragen.
Hr. Horlamus (SPD) hält die Kosten für die Brunnenbohrung für zu hoch kalkuliert. Hr. Ruth: Der Brunnen werde vom SCU geplant und gebaut, er habe hier keinen Einblick. Die wasserrechtliche Genehmigung liege vor.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Aus Klimaschutzgründen sei sie gegen einen Brunnen. Uttenreuth sei ein regenarmes Gebiet und der Grundwasserspiegel sinke ohnehin schon. Da sei es nicht verantwortbar das Grundwasser anzuzapfen.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Kann die Gemeinde das Geld als Kredit geben und der Verein zahlt es aus den gesparten Wasserkosten zurück?
Fr. Kreitz (Die Grünen): Die Gemeinde könnte die 15.000€ für die Zisterne übernehmen und für den Brunnen einen Kredit geben.
Nach einiger Diskussion wird mit 10:8 Stimmen beschlossen, dass die Gemeinde 20% de r Gesamtkosten zuschießt und der Verein für die Deckungslücke ein Darlehen von der Gemeinde bekommt.

TOP NÖ6 Antrag des Uttenreuther Fitness Forum eV, Bau eines Gymnastiksaales durch den Verein selbst
Der Verein möchte an den bestehenden Gymnastiksaal einen aufgeständerten Anbau machen. Erste Ideen hierzu liegen vor. Damit weiter geplant werden könne, beantragt der Verein die Baupläne von Gymnastiksaal, Jugendtreff und Bücherei zu bekommen.
Hr. Ruth: Die Pläne zur Verfügung zu stellen, behinhalte explizit keine Zusage, dass der Verein dort bauen darf.
Gegen 3 Stimmen wird beschlossen dem Verein die Pläne zur Verfügung zu stellen.

Die weiteren TOPs werden auf Grund der fortgeschrittenen Zeit verschoben.