April 2024

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Juni 2024

20. 6. (Donnerstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

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Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 6.7.2021


Öffentlicher Teil gemäß Bekanntmachung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 15.06.2021
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Weiteres Fahrzeug Bauhof Uttenreuth
4. Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in Uttenreuth ab 01.09.2021
5. Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Nr. U 28 „Uttenreuth Mitte – Einzelhandel an der Erlanger Straße“; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
6. ISEK- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept des Marktes Neunkirchen
7. Röthanger
7.1. Erlass der Einbeziehungssatzung „Röthanger“ hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
7.2. Erlass der Einbeziehungssatzung „Röthanger“ hier. Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
7.3. Erlass der Einbeziehungssatzung „Röthanger“ Hier: Satzungsbeschluss
7.4. 8. Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung, Bereich EBS “Röthanger; hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
7.5. 8. Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung, Bereich EBS “Röthanger“; hier: Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
7.6. 8. Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung, Bereich EBS “Röthanger“; hier: Feststellungsbeschluss
8. Änderung zur Richtlinie gemeindliche Förderung von Photovoltaikanlagen
9. Vorstellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020
10. Erweiterung des Kinderhauses, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung des BP U 30 Uttenreuth Nord I; – Aufstellungsbeschluss; – Billigung des Vorentwurfs zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem§ 3 Abs.1 und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB

Bürgerfragestunde
Wann wird das tieferliegende Bankette an der Rosenbacher Str. wieder aufgefüllt? Hr. Ruth (Bürgermeister) bestätigt, dass dies noch zu machen ist.
Wird gegenüber des Feuerwehrhauses das Parken kontrolliert? Hr. Ruth: die kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert, er könne die Auswertungen mitbringen.
Wo kann man sich für das neue Glasfasernetz eintragen? Hr. Ruth: man könne sich bei der Telekom registrieren um informiert zu werden, wenn im Oktober die Anmeldephase beginnt. Wie ist der Stand zum neuen Feuerwehrhaus? Hr. Ruth: Michael Funk, der Kommandant sei involviert. Der Wettbewerb sei fast fertig und werde im September im Gemeinderat vorgestellt. Die Absprachen, wer im Gremium sitzt, laufen noch. Die Anbauverbotszone der Staatsstraße müsse ebenfalls noch gelöst werden. Der Wettbewerb werde im September starten. In der Aktivenversammlung werde alles vorgestellt.
Wann wird in der Straße „Zum Tennenbach“ markiert? Hr. Ruth, die Maßnahme wurde in eine Förderung aufgenommen. Diese musste erst beantragt werden. Am teuersten an der Maßnahme sei nicht die Markierung, sondern die Verbreiterung des Radweges entlang der VG.

TOP 2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
Hr. Ruth: Der Pachtvertrag mit dem SCU wurde bis 2033 verlängert.
Für die weitere Entwicklung am Gut Eggenhof habe die Gemeinde Kriterien für die Bebauung festgelegt: es sollen max. 20 Wohneinheiten entstehen, es solle ein gutes Miteinander mit den vorhandenen Nutzern geben, die Geschossflächenzahl wurde auf 0,2 festgelegt, das Projekt sollte klimaneutral umgesetzt werden. Der Gemeinderat habe keinen Bewerber priorisiert.

TOP 3. Weiteres Fahrzeug Bauhof Uttenreuth
Es wird am Bauhof ein weiteres Fahrzeug benötigt. Damit könnten die Mitarbeiter Tätigkeiten auch alleine durchführen und müssten nicht von den Kollegen gefahren werden.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen): Im Antrag sei ein Caddy genannt, es gebe alternativ auch ein vergleichbares E-Fahrzeug, das eine Reichweite von 230km habe und über Nacht an der Schukosteckdose aufgeladen werden könne.
Hr. Mirsberger (CSU) fragt Fr. Nelkel, die anwesende Kämmerin, ob vom Haushalt her leasen oder kaufen vorzuziehen sei. Fr. Nelkel: Im Haushalt stehen 28.000€ für diese Anschaffung.
Hr. Ruth möchte auf keinen Fall ein neues Dieselfahrzeug kaufen. Er werde mit den Mitarbeitern absprechen welches Fahrzeug notwendig sei.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Hochdachkombis als Gebraucht-, Leasing- oder Neufahrzeug, bevorzugt als E-Fahrzeug. Die Verwaltung möge den Erwerb vorantreiben. Vor dem Vertragsabschluss wird mit den Fraktionsvorsitzenden Rücksprache genommen – einstimmig.

TOP 4. Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in Uttenreuth ab 01.09.2021
Hr. Ruth: Der Beschluss die Beiträge an das Matthäus-Kinderhaus zum Stand 1.9.21 anzugleichen und danach jährlich um 4% zu erhöhen, bestehe bereits. Die Verwaltung solle nun noch einen Vorschlag über eine einkommensabhängige Staffelung vorlegen.
Fr. Nelkel (Kämmerin): bei Familieneinkommen unter 42.000€ sollen 55%, unter 50.000€ sollen 70%, unter 56.0000€ 85% und darüber volle Beiträge gezahlt werden.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Wird der gleiche Betrag für z.B. eine vierköpfige Familie und eine Alleinerziehende mit einem Kind angesetzt? Fr. Nelkel: ja.
Fr. Kreitz (GAL): man sollte lieber das Netto- als das Bruttoeinkommen nehmen.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen) freut sich, dass es so schnell eine Vorlage gibt. Nun müsse man erst Erfahrungen sammeln und könne später die Regelung anpassen.
Fr. Kreitz (GAL): wie können andere Kinderhäuser kostendeckend arbeiten, aber in Uttenreuth müssen jedes Jahr mehrere 100.000€ zugezahlt werden? Hr. Ruth: Das Defizit ergebe sich aus den kalkulatorischen Kosten und durch den guten Anstellungsschlüssel, also wie viele Kinder ein Erzieher im Durchschnitt zu betreuen habe.
Es wird einstimmig beschlossen die Beiträge zum 1.9.21 auf das Niveau des Matthäus-Kinderhauses anzugleichen und eine Sozialkomponente einzuführen.

TOP 5. Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Nr. U 28 „Uttenreuth Mitte – Einzelhandel an der Erlanger Straße“; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Hr. Ruth: Der Durchführungsvertrag sei in der nicht öffentlichen Sitzung genehmigt worden, jetzt könne der Bebauungsplan beschlossen werden.
Hr. Mayr (Die Unabhängigen): Baurecht könne doch erst entstehen, wenn der Kanal aus dem Grundstück umgelegt ist. Hr. Ruth: Ja, das LRA werde darauf achten und die Verlegung werde dieses Jahr noch durchgeführt. – einstimmig
Hr. Ruth: Der Entwurf habe von der IHK den ersten Preis für die gelungene Überbauung eines Supermarktes bekommen.

TOP 6. ISEK- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept des Marktes Neunkirchen
Keine Einwände

TOP 7 Röthanger
7.1 Erlass der Einbeziehungssatzung „Röthanger“, hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
7.2 Erlass der Einbeziehungssatzung „Röthanger“, hier: Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
7.3 Erlass der Einbeziehungssatzung „Röthanger“, hier: Satzungsbeschluss
7.4 8. Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung, Bereich EBS “Röthanger“, hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
7.5 8. Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung, Bereich EBS “Röthanger“, hier: Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Einbeziehungssatzung und ihre Abwägungen werden zur Kenntnis genommen und der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wird zugestimmt.

TOP 8 Änderung zur Richtlinie gemeindliche Förderung von Photovoltaikanlagen
Der Punkt wird vertagt, um vom Sachbearbeiter zuvor eine Erläuterung zur „Förderquote“ einzuholen.

TOP 9 Vorstellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020
Fr. Nelkel stellt das vorläufige Jahresergebnis 2020 vor. Der Verwaltungshaushalt schloss mit 12,3 Mio €, der Vermögenshaushalt mit 5,2 Mio €. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt betrug1,2 Mio €. Die Entnahme aus den Rücklagen betrug 1,2 Mio €.

TOP 10. Erweiterung des Kinderhauses, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung des BP U 30 Uttenreuth Nord I; – Aufstellungsbeschluss; – Billigung des Vorentwurfs zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem§ 3 Abs.1 und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB
Hr. Ruth: Im Moment gebe es keinen Anlass das Kinderhaus zu erweitern, aber es sei sinnvoll die Planung gemacht zu haben, wenn dann der Bedarf entstehe.
Hr. Hirschmann (GAL): Gibt es schon die Zahlen für die Belegung ab September? Hr. Ruth: Es seien fast alle Plätze ausgebucht und alle Kinder haben einen Platz bekommen. In der MiB gebe es sehr viele Kinder, sie bleibe aber ohnehin auch in den Jugendräumen.
Der Aufstellungsbeschluss und der Start der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird einstimmig gefasst.

Sonstiges
Hr. Ruth: Am 3.8.2021 werde es noch eine Gemeinderats-Sitzung geben.