April 2024

17. 4. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf

Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 9.12.2014

Tagesordnungspunkte(TOP) gemäß Bekanntmachung:

1. Bürgerfragestunde (Teil 1;max. 1/2 Stunde)
2. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 18.11.2014
3. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.11.2014 getroffenen Beschlüsse
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. U 16 “Schlesische Straße / Danziger Straße”;
– Erläuterung des Vorentwurfes
– Aufstellungsbeschluss
– Auslegungsbeschluss
5. Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. U 1 “Östlich Tennenloher Straße”
– Vorstellung des Vorentwurfes
– Entscheidung zum weiteren Vorgehen
6. Planfeststellung für die Verlegung der St 2240 “Erlangen-Eschenau” bei Dormitz (Ortsumgehung); hier: Stellungnahme der Gemeinde Uttenreuth
7. Siebte Änderung des Flächennutzungsplanes Uttenreuth; Genehmigung
8. Verpflegungskosten der Feuerwehren bei mehrtägigen Lehrgängen; Gewährung einer freiwilligen Zusatzleistung
9. Wasserversorgung, Vergabe der Unterhaltsarbeiten 2015 und 2016
10. Esperstraße 18; Antrag auf Nutzung für einen Französischkurs
11. Hundesteuersatzung
12. Informationen, Anfragen, Sonstiges
13. Bürgerfragestunde (Teil 2)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. U 16 “Schlesische Straße / Danziger Straße”
Frau Vogelsang vom Planungsbüro stellt die geänderte Planung vor. In den bestehenden Bebauungsplan wurde die neueste Rechtsprechung eingearbeitet, die Baugrenzen leicht vergrößert um z.B. Wintergärten zu ermöglichen, die Wandhöhen neu festgesetzt und die Beschränkungen für die Einfriedungen gelockert. So wurde aus ED (Erdgeschoss, Dach) eine zweigeschossige Bauweise und aus der Traufhöhe, TH die Wandhöhe, WH, die auch die Dicke einer modernen Dachisolierung berücksichtigt. Die Anzahl der Wohneinheiten ist weiterhin auf 2 beschränkt, die Einfriedungen müssen kein Jägerzaun mehr sein und dürfen bis zu 1,50m hoch sein. Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken sind, außer auf einer Bebauung auf der Garage (an der Danziger Straße), weiterhin einzuhalten. Es soll, wo es möglich ist, erlaubt werden vor der Garage einen Carport in leichter Bauweise zu errichten.
Dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes zur Nachverdichtung und Anpassung an geltendes Recht wurde einstimmig zugestimmt.
Der Auslegungsbeschluss wurde ebenfalls einstimmig gefasst.

5. Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. U 1 “Östlich Tennenloher Straße“
Frau Vogelsang stellte die Planung vor. Auf den bestehenden Bungalows soll ein Laternengeschoss erlaubt werden. Dadurch erhöht sich die Zahl der Vollgeschosse von I auf II und die Traufhöhe von 3,50m auf eine Wandhöhe von 6m. Die Laternengeschosse sind auf die nördliche Hauswand auf der ganzen Breite aufzusetzen, was einen umlaufenden Balkon unmöglich macht. Sie dürfen maximal 2/3 der Tiefe des unteren Geschosses haben. Die erlaubte Dachterrasse muss nach innen gezogen werden um den Einblick in die Nachbargrundstücke zu minimieren. Im Laternengeschoss sind nach Norden nur Lichtbänder erlaubt. Es dürfen max. 2 Wohneinheiten je Gebäude entstehen.
Der Gemeinderat billigt das Vorgehen, dass der Bürgermeister den Betroffenen die Planung vorstellt und erläutert und erst danach der Plan ausgelegt wird.

6. Planfeststellung für die Verlegung der St 2240 “Erlangen-Eschenau” bei Dormitz (Ortsumgehung); hier: Stellungnahme der Gemeinde Uttenreuth
Der Gemeinderat wird bei Bauvorhaben in Nachbargemeinden um seine Meinung gefragt. Die bisherige Planung für die Umgehung von Dormitz lässt viele Fragen offen. Daher spricht sich der Gemeinderat gegen die Planung aus und führt folgende Punkte als Begründung an. Die Punkte wurden einzeln besprochen und abgestimmt, sie werden im Nachgang von einem Mitarbeiter der Verwaltung rechtssicher formuliert.
– Die Trasse ist näher an Weiher als an Dormitz, daher ist die Belastung für die Weiherer am größten
– Der hochgelegene Kreisverkehr bringt noch mehr Lärm in den Ort
– Die Wasserversorgung während der Bauzeit ist nicht sichergestellt, weil 3 Flachbrunnen solange still gelegt werden
– Es fehlen aktive Lärmschutzmaßnahmen
– Häufig genutzte Spazierwege werden gekappt
– Es ist nicht sichergestellt, dass das Straßenabwasser bei Starkregen nicht in der Wasserschutzzone versickert
– Statt eines Kreisverkehres an der Kalchreuther Straße sollte eine Vollbeampelung mit Pförtnerfunktion geplant werden
– Es fehlt ein Verkehrskonzept für das Schwabachtal
– Es muss die Möglichkeit geben die StUB bis Neunkirchen durchzubauen (gegen 2 Stimmen aus der CSU beschlossen)

7. Siebte Änderung des Flächennutzungsplanes Uttenreuth; Genehmigung
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes wegen des Baugebietes „Uttenreuth Nord“ genehmigt wurde.

8. Verpflegungskosten der Feuerwehren bei mehrtägigen Lehrgängen; Gewährung einer freiwilligen Zusatzleistung
Fortbildungen für Feuerwehrler finden häufig weiter weg statt, so dass die Leute dort übernachten müssen. Tagsüber ist die Verpflegung in der Regel durch den Fortbildungsveranstalter gesichert. Der vorgegebene Satz für Tagesgeld reicht aber in der Regel nicht für ein Abendessen aus. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass Kosten für Hauptmahlzeiten, die nicht vom Veranstalter gestellt werden bis zu einer Höhe von nachgewiesenen 20€ erstattet werden.

9. Wasserversorgung, Vergabe der Unterhaltsarbeiten 2015 und 2016
Um nicht die Reparatur jeden kleinen Schadens an der Wasserversorgung ausschreiben zu müssen, werden diese Arbeiten für 2 Jahre ausgeschrieben. Der bestehende Vertrag läuft nun aus und muss neu ausgeschrieben werden. In der ganzen VG beläuft sich das Volumen hierfür auf ca. 300.000€. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister einstimmig den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

10. Erneuerung des Durchlasses unter der Staatsstraße, Vorbereitung für die StUB
Der Durchlass des Grabens unter der Staatsstraße (beim ehemaligen Schlecker) muss erneuert werden. Die derzeitige Planung sieht nur einen 12cm dicken Aufbau vor, was für die mögliche zukünftige Überfahrung durch eine StUB nicht ausreichend ist. Da zu wenige Informationen vorliegen, wird der Punkt auf die Sitzung am 16.12. vertagt.

11. Esperstraße 18; Antrag auf Nutzung für einen Französischkurs
Herr Heinz Haberzettl hält ehrenamtlich einen Französischkurs für Amiteé. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Miete für den Raum in Höhe von 25,50€ durchgebucht wird.

12. Schwarzer Adler, Elementarversicherung
Dieser Punkt wird in die nicht öffentliche Sitzung verschoben.

13. Hundesteuersatzung
Die Gemeinden Marloffstein und Spardorf haben ihre Hundesteuersatzung bereits geändert. H. Dentler (CSU) plädiert gegen ein Negativzeugnis für Kampfhunde, mit dem sie als friedlich eingestuft werden können. Es könne nie sichergestellt werden, dass der ursprüngliche Charakter des Hundes 2 Jahre später nicht doch wieder zum Tragen kommt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung wie die Mustersatzung zu formulieren. Dies bedeutet für den ersten Hund 35€, den zweiten Hund 70€ und den dritten 120€ Hundesteuer / Jahr. Ein Kampfhund kostet 1000€ Hundesteuer / Jahr.

14. Informationen, Anfragen, Sonstiges
Die Verlegung der Ortstafel von Weiher Richtung Westen bis zur Einfahrt ins Gewerbegebiet wurde abgelehnt.
Es wird gebeten den Ballfangzaun am Weiherer Bolzplatz wieder zu errichten, weil die Gewerbetreibenden es nicht gerne sehen, wenn die Kinder ihren Ball von deren Grundstück holen müssen.
Die Gründung des Musikschulvereins ist wegen Zeit- und Geldmangel verschoben.
H. Schweizer und H. Wehner plädieren nochmals stark gegen eine Änderung des Bebauungsplanes an der Waldstraße.