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Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 19.3.2024


Öffentlicher Teil 19.3.24 gemäß Bekanntmachung:

1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 27.02.2024
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Neuaufstellung Flächennutzungsplan Uttenreuth – Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs.1 und § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung)
4. Neuaufstellung Flächennutzungsplan Uttenreuth – Antrag auf Eintrag einer Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung
5. Kommunale Erdgasbeschaffung Lieferzeitraum 2025 – 2028
6. Abriss Raiffeisenstraße 9 + 11 + 13 Mehrkosten Entsorgungsgebühren
7. Zuschuss für Amitié e.V. für die Begegnung zwischen Uttenreuth und Saint-Grégoire
8. Schaffung einer eigenen Ferienbetreuung für alle Uttenreuther Kinder, die nicht den Hort besuchen

Es fehlen: Hr. Leeb, Hr. Wölfel
TOP 6 wird in die nicht öffentliche Sitzung verschoben, da Angebote mit Namensnennung enthalten sind.

TOP 3. Neuaufstellung Flächennutzungsplan Uttenreuth – Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs.1 und § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung)
Alle Stellungnahmen zu den Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP), die von öffentlichen Stellen oder Privatpersonen eingegangen sind, müssen im Gemeinderat behandelt werden.
Der Abwasserverband Schwabachtal benötigt im Bereich einer möglichen PV-Anlage 10 m Abstand vom Sammelrohr zu den Solarpaneelen, um notwendige Arbeiten ausführen zu können.
Fr. Finger (Die Grünen): Der Abwassersammler liegt im Gebiet nördlich des Rannenweges? Hr. Ruth (Bürgermeister): Ja.
Die Forderung wird berücksichtigt – einstimmig.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Das Amt mahnt weiterhin sparsamen Flächenverbrauch an und bittet den Brennstoff Holz in die Liste der umweltfreundlichen Energieträger aufzunehmen.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Holz sollte nicht aufgenommen werden, denn es dauere 50 bis 100 Jahre bis ein Baum wieder so viel CO2 bindet, wie bei seiner Verbrennung freigesetzt wird.
Es wird mit 8:11 entschieden, denn Brennstoff Holz nicht aufzunehmen.

Landratsamt Tiefbau
Das Tiefbauamt bittet die Anbauverbotszonen an der Staatsstraße und der Kreisstraße Richtung Marloffstein in den Plan aufzunehmen.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Das Straßenbauamt habe bei der Planung des Feuerwehrhauses eine teilweise Bebauung der Verbotszone in Aussicht gestellt. Sie sollte hier gleich mit eingetragen werden. Hr. Ruth: Der offizielle Bescheid fehle noch. Außerdem löse das spezielle Recht des Feuerwehrplanes das allgemeine Recht des FNP auf. Die Verbotszonen sollen aufgenommen werden – einstimmig.

Landratsamt Immissionsschutz
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Welchen Vorteil hat die Umwidmung der Mischgebiete (Wohnen und Gewerbe) in reine Wohngebiete? Hr. Ruth: Sollten diese Gebiete erweitert werden, müssten sie zwingend je zur Hälfte Wohn- und Gewerbegebiet werden. In einem Wohngebiet sei nicht störendes Gewerbe ohnehin erlaubt.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Es gebe in Uttenreuth ein Gewerbegebiet, dass nicht voll belegt sei. Der Wohnbedarf sei aber sehr hoch. Daher sollten die Mischgebiete umgewandelt werden.
Gegen zwei Stimmen wird die Darstellung als Wohngebiete beschlossen.

Landratsamt Umweltamt
Das Umweltamt weist daraufhin, dass in Überschwemmungsgebieten, hier entlang der Schwabach jegliche Bauwerke verboten seien. Es wird einstimmig beschlossen den Bereich zwischen Rannenweg und Schwabach nicht als Fläche für Photovoltaik (PV) auszuweisen. Die Fläche südlich des Rannenweges bleibt als PV-Fläche im FNP.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Die Verwaltung sei in ihrer Stellungnahme nicht auf das Problem mit der Feldlerche eingegangen. Hr. Ruth: Es gebe die begründete Hoffnung, dass im Rahmen des Bauantrages hier Abhilfe geschaffen werden könne.
Fr. Finger (Die Grünen): Die Eingrünung der PV-Fläche am Rannenweg müsse gestrichen werden, da sie vom Umweltamt als unpassend abgelehnt werde. Der Landschaftsplan scheine dem Amt nicht vorgelegen zu haben. Hr. Ruth: Der Landschaftsplan werde bei der folgenden Ausschreibung mitgereicht und zuvor angepasst.
Fr. Finger (Die Grünen): Die Ertragsmesszahl für die angedachte PV-Fläche Boggasäcker erscheine recht hoch, da es sich meist um Wiese handle. Hr. Ruth: Ein Teilbereich im Norden sei Ackerland. Die Messzahl sei höher als der Durchschnitt in Bayern. Daher sei die Empfehlung hier keine PV-Fläche zu machen. Erlaubt sei es trotzdem.
Hr. Scherzer (CSU): Die Boggasäcker seien gekauft worden, um sie bei Bedarf verkaufen zu können. Jetzt sei der Bedarf da und sie sollten verkauft werden.
Der Vorschlag die Boggasäcker als Ackerland im FNP zu lassen wird mit 7:12 abgelehnt.
Es wird mit 11:8 beschlossen die Boggasäcker als PV-Fläche im FNP aus Gründen „des dringenden Bedarfes an regenerativer Energie“ (§2 EEG) darzustellen.

Planungsverband und Regierung von Mittelfranken
Der Verband merkt an, dass eine Gemeinbedarfsfläche nur zusammen mit einer Zweckbestimmung, z.B. Kindergarten, im FNP festgelegt werden darf. Sollte die markierte Fläche östlich von Weiher im Rahmen der StUB-Planung z.B. als Wendeschleife benötigt werden, könne sie im Rahmen dieser Planung als Gemeinbedarfsfläche festgelegt werden. Die Gemeinbedarfsfläche östlich von Weiher wird einstimmig gestrichen.
Die Fläche der ehemaligen Gärtnerei nahe der Ringstraße soll als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Sonnenacker festgelegt werden – einstimmig.

Staatliches Straßenbauamt
Das Straßenbauamt möchte das geltende Recht im FNP festgelegt sehen. Grundstücke sind vorrangig von Seitenstraßen zu erschließen, Bäume müssen 10m Abstand von der Straße haben, das Straßenbauamt trägt keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen. Die Stellungnahme wird mit einer Gegenstimme zur Kenntnis genommen.

Die weiteren Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden einstimmig bzw. analog den oben genannten Ergebnissen abgestimmt.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Im FNP sei ein Radweg von der Hauptstraße entlang des Seniorenwohnheimes bis zur Büg dargestellt. Dieser existiere aber nicht und sollte daher gestrichen werden. Zudem sei das Überschwemmungsgebiet der Schwabach in diesem Bereich nicht korrekt dargestellt. Es fehle eine Linde im FNP, die im Bebauungsplan U26/15 dargestellt sei. Stellungnahme: Der Radweg sei im Bebauungsplan U26/15 festgelegt und damit auch im FNP darzustellen, auch wenn er derzeit nicht existiert. Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes seien vom Wasserwirtschaftsamt so bestätigt worden. Die Linde wird ergänzt – einstimmig.
Es wird beantragt ein Grundstück am Ende des Flurweges als Wohnbaufläche auszuweisen, da die Besitzer dort gerne ein Einfamilienhaus errichten würden. Laut Wasserwirtschaftsamt liege die Baufläche nicht im Überschwemmungsgebiet. Stellungnahme: Die Bebauung in diesem Bereich sei klar gegen den Außenbereich abgegrenzt und eine Ausweitung in den tieferliegenden Talraum, einem geplanten Landschaftsschutzgebiet, nicht zu befürworten. Eine Bebauung sei nur im Zusammenhang mit der nördlich gelegenen Fläche planerisch sinnvoll. Hierfür müsse zunächst eine gesonderte Einbeziehungssatzung des Außenbereiches erarbeitet und geprüft werden. Die Stellungnahme wird gegen 4 Stimmen beschlossen.
Es wird beantragt, den Wald zwischen Uttenreuth und Spardorf nicht als Erholungswald zu titulieren, da er forstwirtschaftlich genutzt werde. Die Gewässerrandstreifen sollten analog zur Einstufung des Wasserwirtschaftsamtes erfolgen. Die Fläche am Ortsende von Uttenreuth Richtung Marloffstein sollte als Mischgebiet erhalten bleiben. Stellungnahme: Die Bezeichnung Erholungswald wird aus dem Waldfunktionsplan übernommen, da die Forstwirtschaft hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Die Gewässerrandstreifen zeigen den Willen der Gemeinde, auch wenn sie bisher nicht vorhanden sind und bleiben im FNP. Das Mischgebiet wird in Wohnbaugebiet geändert, weil bei einem Mischgebiet zwingend 50% der Fläche mit Gewerbe belegt werden müssten – einstimmig.

TOP 4. Neuaufstellung Flächennutzungsplan Uttenreuth – Antrag auf Eintrag einer Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung
Die Besitzer der Fläche der ehemaligen Gärtnerei nahe der Ringstraße möchten in Kooperation mit der Lebenshilfe Erlangen einen inklusiven „Uttenreuther Begegnungsgarten“ einrichten. Hierzu soll die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Naturerfahrungsraum im FNP dargestellt werden.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Dies sei kein Wasserschutzgebiet, daher könne man evtl. eine Komposttoilette einrichten.
Hr. Ruth: Es handele sich um Außenbereich, daher sei kein Zaun und kein Gebäude erlaubt, aber möglich. Das Vorhaben müsse in jedem Fall eng mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden und alle Details in einem Bebauungsplan festgeschrieben werden. Einstimmig.

TOP 5.Kommunale Erdgasbeschaffung Lieferzeitraum 2025 – 2028
Firma Kubus wird einstimmig beauftragt die Erdgasbündelausschreibung für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft erneut durchzuführen.

TOP 7. Zuschuss für Amitié e.V. für die Begegnung zwischen Uttenreuth und Saint-Grégoire
Der Partnerschaftsverein Amitié e.V. bittet um einen Zuschuss von 7400€ zur Deckung der Kosten im Jahr 2023. Einstimmig.

TOP 8. Schaffung einer eigenen Ferienbetreuung für alle Uttenreuther Kinder, die nicht den Hort besuchen
Hr. Ruth: Das Angebot einer Ferienbetreuung für die Kinder aus der Mittagsbetreuung (MIB) sei ein erforderlicher Schritt zur Ganztagsbetreuung. Eine Bedarfsabfrage habe ergeben, dass in der ersten und letzten Sommerferienwoche großer Bedarf an einer solchen Betreuung bestehe. Die Firma „Schulhaus“ aus Eggolsheim biete eine 5-Tage-Betreuungswoche für 169€ / Kind an. Aus dem Angebot und der Bedarfsabfrage ergäben sich 3 Modelle zur Finanzierung. Modell 1: Die Eltern zahlen 169€/Woche und Kind. Modell 2: Die Eltern zahlen 120€ / Woche und Kind und die Gemeinde gibt einen Zuschuss (ca. 3920€). Modell 3: analog zur Spardorfer Ferienbetreuung zahlen die Eltern 60€ / Woche und Kind, das Landratsamt zahlt einen Zuschuss von 50€ / Woche und Kind und die Gemeinde den Restbetrag von ca. 4720€
Fr. Finger (Die Grünen): Ist der Zuschuss des Landratsamtes sicher? Hr. Ruth: Bei einem Bedarf von 80 Betreuungswochen koste die Betreuung 8720€. Das Landratsamt zahle im Rahmen seiner verfügbaren Mittel.
Hr. Mirsberger (CSU): Ein Sportcamp verlange ca. 200€ / Woche. Die Eltern sollten auch hier bereit sein zu zahlen, mindestens 120€.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Aktuell zahlen die Eltern im Hort 22% der gesamten Kosten, in der MIB seien es 40%. Insgesamt sei die MIB 400€ / Jahr günstiger. In der Langzeitgruppe sei sie 200€ / Jahr günstiger. Ziehe man einen üblichen Jahresurlaub von den freien Zeiten der MIB ab, müssten die Eltern hier noch 8 Wochen überbrücken. Schon bei 60€/Woche mache dies die MIB über das Jahr teurer. Dazu arbeiten in der MIB noch die niedriger bezahlten Betreuer. Fair wäre 60€ / Woche in der Ferienbetreuung und eine Erhöhung der Hortgebühren. Die Ferienbetreuung sollte also kostenlos sein.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Ein kostenloses Angebot verleite dazu Kinder prophylaktisch anzumelden und dann nur bei Bedarf zu schicken. Das sei nicht gut.
Fr. Finger (Die Grünen): Eine Ferienbetreuung in allen Ferien mache Konkurrenz zu den vorhandenen Sportcamps. Es sollte jetzt nur die Betreuung im Sommer beschlossen werden.
Hr. Böhm (CSU): Ist es möglich das Angebot nur unter dem Vorbehalt zu machen, dass vom Landratsamt der Zuschuss kommt?
Hr. Ruth: Dies sei möglich, sorge aber bei den Eltern für Verunsicherung ob ihr Kind nun betreut werde oder nicht. Er schlage vor, ein Modell zu beschließen, zu schauen ob der Zuschuss kommt und nach dem Sommer zu entscheiden wie es weitergeht. Die MIB habe für die Eltern während des Schuljahres den Vorteil, dass sie flexiblere Buchungszeiten anbiete.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Die MIB werde nicht wegen der Flexibilität gebucht, sondern weil der Hort viel zu wenige Plätze habe. Fr. Kreitz (Die Grünen): Die Anzahl der Hortplätze müsse erhöht werden, dies sei aber nur langfristig möglich. Hr. Hirschmann (Die Grünen): Die Gebühren für MIB und Hort sollten angepasst werden. Hr. Ruth: Dieses Jahr werden voraussichtlich nur 3 Kinder keinen Hortplatz bekommen, die diesen gewünscht haben. Für die Ferienbetreuung müssen sich mindestens 15 Kinder anmelden, sonst finde sie nicht statt. Spardorf finanziere nach Modell 3.
Hr. Bruns (Die Unabhängigen): Es sollte ein Zuschuss von 5000€ beschlossen werden und die Verwaltung solle daraus das Beste machen.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Es sei seltsam, wenn die Betreuung in Spardorf etwas Anderes kostet als in Uttenreuth.
Ein Zuschuss von 5000€ für diese Sommerferien und ggf. eine Übernahme des Zuschusses vom Landratsamt wird mit 5:11 abgelehnt. (s.o. Modell 3)
Ein max. Zuschuss von 5000€ wird mit 17:1 beschlossen.
Die Gebühren für MIB und Hort sollen neu kalkuliert werden.