April 2024

23. 4. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Mai 2024

7. 5. (Dienstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung
Alte Schule !!!

13. 5. (Montag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Juni 2024

20. 6. (Donnerstag)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

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Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 28.06.2022


Öffentlicher Teil gemäß Bekanntmachung:
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 24.05.2022
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für Baumaßnahmen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
4. Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Einführung der gesplitteten Abwasserabgabe
5. Anpassung Modalitäten Car-Sharing
6. Fuhrpark Bauhof Uttenreuth – Elektrofahrzeug
7. Gemeinde Dormitz 1. Bebauungsplanänderung und –Erweiterung und Grünordnungsplan „Sebalder Straße“ und 4. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Dormitz-Bereich Sebalder Straße, Gemeinde Dormitz, Landkreis Forchheim hier: Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs.3 BauGB und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB im Zeitraum 13.Juni bis 4. Juli 2022
8. Beschaffung Küche und Stühle für Mittagsbetreuung

Es fehlen: Hr. Astor, Hr. Böhm, Hr. Leeb, Hr. Scherzer, Hr. Wölfel

Bürgerfragestunde

Damit es bei Starkregen nicht zu Überschwemmungen kommt, sollten in der Marloffsteiner Str. die Gullis öfter gereinigt werden. Hr. Ruth (Bürgermeister): Dies werde immer gereinigt, wenn es eine Warnung vor Starkregen gebe. In der letzten Woche sei es leider schief gegangen, weil ein Mitarbeiter erkrankt war.
Die neu angepflanzten Bäume sollten öfter gegossen werden, sonst gehen sie wieder ein. Hr. Ruth wundert sich, denn es gebe jemanden der extra für das Gießen abgestellt wurde.
Die Unabhängigen haben im März einen Antrag zur Reduzierung des Erdgasverbrauchs in gemeindeeigenen Immobilien gestellt. Wie weit ist die Umsetzung? Hr. Ruth: Es werde gerade ein neuer Antrag auf Zuschuss zum Energie-Netzwerk erstellt, da das alte Stundenbudget aufgebraucht sei. Hier sollen die Punkte bearbeitet werden. Die Vereine und Kinderbetreuungseinrichtungen seien bereits gefragt worden, ob sie Möglichkeiten sehen die Temperatur in den Räumen zu reduzieren. Fr. Finger (GAL): Wie sieht die Aufgabenliste der Stabsstelle aus? Es seien dort noch viele Dinge offen.
Beim letzten Starkregen habe die Feuerwehr etliche Keller auspumpen müssen. Es seien auch die Verwaltungsgemeinschaft, die Feuerwehr, die Mittagsbetreuung und der Durchgang der Turnhalle betroffen gewesen. Nicht nur die Bürger müssten ihre Häuser gegen Starkregen schützen, sondern auch die Gemeinde müsse ihre Gebäude sichern.

TOP 8 wird in die Nicht Öffentliche Sitzung geschoben, weil bereits Angebote vorliegen

TOP 3. Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für Baumaßnahmen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Hr. Schulte (Beratungsbüro Röder&Schulte) erläutert die nötigen Schritte.
Finanzierung: Die Kommune müsse bei der Abwasserentsorgung kostendeckend arbeiten. Sie dürfe also über die Jahre hinweg weder Gewinne noch Verluste machen. Beitragspflichtig sei jeder, der die Möglichkeit habe die Entsorgung zu nutzen. Die Gemeinde müsse die Straßenentwässerung aus Haushaltsmitteln bezahlen. An der Entwässerung der Staatsstraße müsse der Freistaat sich beteiligen. Das bayerische Recht lege fest, dass die Straßenentwässerung keinen Anteil an der Kläranlage zahlt. Daher fallen hierfür geringere Gebühren je m³ an.
Im Anlagennachweis seien alle getätigten Investitionen in die Abwassereinrichtungen seit Beginn dieses Angebotes vermerkt. Welches Verhältnis Schmutz- und Niederschlagswasser haben, müsse mit Hilfe des Anlagennachweises errechnet werden. Üblicherweise liege der Anteil des Schmutzwassers bei gut 70%.
Bei der Berechnung der Verbesserungsbeiträge gelte immer das Solidarprinzip. Die Kosten werden zu 60% auf die Geschossflächen und zu 40% auf die Grundstücksfläche umgelegt. Es können auch fertige Maßnahmen umgelegt werden, sofern sie noch nicht in die Gebührenkalkulation eingeflossen sind. Wird für den Hochwasserschutz ein Regenrückhaltebecken außerhalb des Ortes errichtet, können dessen Kosten nicht auf die Bürger umgelegt werden.
Die Kosten der Erfassung und Einstufung aller Grundstücks- und Wohnflächen werden ca. 70.000€ betragen. Als einzige zuverlässige Methode habe sich die Begehung durch geschultes Personal erwiesen. Bei dieser Begehung können gleichzeitig die zusätzlichen Daten für das Abwassersplitting erfasst werden (Kosten dafür: etwa 30.000€). Die Einführung des Abwassersplittings sei vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Bisher zahlen die Bürger je m³ Brauchwasser die entsprechenden Abwassergebühren. Beim Abwassersplitting werde die Menge des Regenwassers berechnet, die je Grundstück ins Abwasser eingeleitet wird. Die Gebühren werden auf Grundlage des eingeleiteten Brauchwassers und des eingeleiteten Regenwassers berechnet. Die Gebühr für den einzelnen m³ werde hierdurch geringer. Stark versiegelte Grundstücke werden am Ende mehr Gebühren zahlen müssen. Wenn das anfallende Regenwasser aber auf dem Grundstück versickert, werden die Gesamtgebühren für das Abwasser niedriger ausfallen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig Verbesserungsbeiträge zu erheben. Welche Maßnahmen eingerechnet werden, soll vom Beratungsbüro ausgearbeitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ermittlung der benötigten Daten incl. der benötigten Beratung auszuschreiben.

TOP 4. Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Einführung der gesplitteten Abwasserabgabe

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die gesplittete Abwassergebühr einzuführen, die Daten erheben und ein Konzept ausarbeiten zu lassen.

TOP 5. Anpassung Modalitäten Car-Sharing

Hr. Ruth: Die Verwaltung sei mit der Betreuung des Car Sharing stark belastet. Die Buchung werde über Carsharing Erlangen gemacht. Die Verwaltung kümmere sich um Reinigung, Unfallabwicklung, Elektroanschlüsse usw.

Hr. Hirschmann (Die Grünen): Warum kann Carsharing Erlangen nicht auch noch die Arbeit der Verwaltung mit übernehmen? Es sei doch aufwändig noch einen 3. Beteiligten einzubinden. Hr. Ruth: Die Gemeinde dürfe nicht einfach einen Auftrag vergeben, sondern müsse immer ausschreiben. Die Ausschreibung solle nun beschlossen werden.
Hr. Exner (CSU): Carsharing sei eine gute Sache. Warum soll es nicht über Reklame von Uttenreuther Firmen finanziert werden, die sich bei der Gemeinde melden können?
Hr. Mayr (Die Unabhängigen): Ziel sei doch, dass die Verwaltung weniger Arbeit mit dem Fahrzeug hat. Kann die Gemeinde das Fahrzeug an Carsharing Erlangen verschenken und der Verein betreut es weiter?
Fr. Kreitz (Die Grünen): Wichtig sei der Standort des Fahrzeugs in Uttenreuth und, dass es ein E-car sei. Es sei doch bereits beschlossen, dass Carsharing Erlangen das Fahrzeug weiter betreut.
Der Punkt wird wegen der unklaren Lage vertagt.

TOP 6. Fuhrpark Bauhof Uttenreuth – Elektrofahrzeug

Hr. Ruth: Es könne nun ein geeignetes Auto bestellt werden, die Lieferzeit betrage 13 Monate. Das alte Fahrzeug könne dann abgestoßen werden. Derzeit werden die Fördermöglichkeiten einer Wallbox am Bauhof geprüft.
Hr. Exner (CSU) würde das vorhandene Auto lieber fahren bis es nicht mehr geht. Dies sei nachhaltiger.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Ein E-Fahrzeug sei optimal für den Einsatz beim Bauhof. Es gebe viele kurze Fahrten rund um Uttenreuth.
Fr. Schuck (Die Unabhängigen): Das aktuelle Auto sei alt, es könne jederzeit ausfallen und dann sei keine Zeit auf 13 Monate Lieferzeit zu warten. Der Bauhof brauche dieses Fahrzeug.
Die Bestellung des Fahrzeugs zum jetzigen Zeitpunkt wird mit einer Gegenstimme beschlossen.

TOP 7. Gemeinde Dormitz 1. Bebauungsplanänderung und –Erweiterung und Grünordnungsplan „Sebalder Straße“ und 4. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Dormitz-Bereich Sebalder Straße, Gemeinde Dormitz, Landkreis Forchheim hier: Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs.3 BauGB und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB im Zeitraum 13.Juni bis 4. Juli 2022

Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgenden Kommentar: Die verkehrliche Situation soll bedacht, ein leistungsfähigerer ÖPNV angestrebt, sowie Maßnahmen zur Förderung von Alternativen zum Individualverkehr ergriffen werden. Z.B. Carsharing, Zuschuss zum ÖPNV Ticket, Radwegeanbindung.